Nebenkostenrechner — Betriebskosten und Nebenkosten sofort berechnen
Mit dem Nebenkostenrechner ermitteln Sie die monatlichen und jährlichen Betriebskosten Ihrer Wohnung. Geben Sie Ihre Wohnfläche ein und wählen Sie, ob Ihr Gebäude über einen Aufzug verfügt — der Rechner schlüsselt alle Nebenkostenposten einzeln auf und zeigt die Gesamtbelastung pro Monat und Jahr.
Monatlich
112,50 €
Jährlich
1.350,00 €
Pro m²
1.50 EUR
| Posten | EUR/m² | Monatlich | Jährlich |
|---|---|---|---|
| Grundsteuer | 0.20 | 15,00 € | 180,00 € |
| Wasser / Abwasser | 0.35 | 26,25 € | 315,00 € |
| Müllabfuhr | 0.15 | 11,25 € | 135,00 € |
| Gebäudeversicherung | 0.20 | 15,00 € | 180,00 € |
| Treppenhausreinigung | 0.15 | 11,25 € | 135,00 € |
| Gartenpflege | 0.10 | 7,50 € | 90,00 € |
| Hausverwaltung | 0.25 | 18,75 € | 225,00 € |
| Sonstiges | 0.10 | 7,50 € | 90,00 € |
Durchschnittswerte nach Betriebskostenspiegel. Tatsächliche Nebenkosten variieren nach Gebäude und Region.
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Mehr Infos baldSo bedienen Sie den Nebenkostenrechner
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Wohnfläche einstellen — Stellen Sie über den Schieberegler die Fläche Ihrer Wohnung ein. Der Bereich reicht von 20 bis 250 Quadratmeter. Die Wohnfläche finden Sie im Mietvertrag. Die meisten Nebenkosten werden nach Quadratmetern umgelegt, daher ist diese Angabe die zentrale Berechnungsgrundlage.
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Aufzug angeben — Aktivieren Sie den Schalter, wenn Ihr Gebäude über einen Aufzug verfügt. Die Wartungs- und Betriebskosten für den Aufzug werden dann als separater Posten berücksichtigt. In Gebäuden ohne Aufzug entfällt dieser Kostenanteil.
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Ergebnisse ablesen — Der Nebenkostenrechner zeigt Ihnen drei Übersichtswerte: die monatlichen Nebenkosten, die jährlichen Nebenkosten und die Kosten pro Quadratmeter. Darunter finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung aller neun Kostenposten — jeweils mit dem Satz pro Quadratmeter, den monatlichen und den jährlichen Kosten. Die Posten umfassen Grundsteuer, Wasser und Abwasser, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Aufzug, Hausverwaltung und sonstige Kosten.
Nebenkostenrechner nutzen — Betriebskosten verstehen und prüfen
Nebenkosten werden oft als „zweite Miete” bezeichnet — und das nicht ohne Grund. Im Bundesdurchschnitt zahlen Mieter rund 2,50 bis 3,50 EUR pro Quadratmeter und Monat an Betriebskosten. Bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung summiert sich das auf 200 bis 280 EUR monatlich, also 2.400 bis 3.360 EUR im Jahr.
Die größten Einzelposten sind in der Regel Grundsteuer, Wasser und Abwasser sowie die Gebäudeversicherung. Zusammen machen sie oft über die Hälfte der gesamten Nebenkosten aus. Die Grundsteuer variiert erheblich je nach Kommune — in manchen Städten hat sie sich durch die Grundsteuerreform 2025 deutlich verändert.
Mieter haben das Recht, die jährliche Betriebskostenabrechnung zu prüfen. Häufige Fehler sind falsche Verteilerschlüssel, nicht umlagefähige Kosten wie Instandhaltungsrücklagen oder Verwaltungskosten des Eigentümers sowie Posten, die im Mietvertrag nicht vereinbart wurden. Wer Zweifel an der Richtigkeit hat, kann beim örtlichen Mieterverein eine Prüfung beauftragen.
Ein Abgleich der eigenen Nebenkosten mit dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes zeigt, ob die einzelnen Posten im üblichen Rahmen liegen. Weichen einzelne Positionen deutlich nach oben ab, kann eine Rückfrage beim Vermieter sinnvoll sein. Der Nebenkostenrechner liefert dafür die passende Grundlage, indem er die Kosten transparent nach Posten aufschlüsselt.
Der Nebenkostenrechner schlüsselt alle Betriebskostenposten Ihrer Wohnung einzeln auf und zeigt die monatliche sowie jährliche Gesamtbelastung. So lassen sich Ihre Nebenkosten im Verhältnis zu Durchschnittswerten und einzelnen Kostenposten besser einordnen.
3 Hinweise zu Nebenkosten
- Abrechnung prüfen: Prüfen Sie jede Nebenkostenabrechnung auf Fehler — etwa 30 % aller Abrechnungen sind fehlerhaft.
- Richtig heizen und lüften: Senken Sie Heizkosten durch richtiges Lüften: 3-mal täglich 5 Minuten Stoßlüften statt Fenster kippen.
- Stromkosten separat betrachten: Der Vermieter hat keinen Einfluss auf Ihren Stromvertrag. Deshalb sollten Stromkosten getrennt von den umlagefähigen Nebenkosten eingeordnet werden.
Nur was in der Betriebskostenverordnung steht, ist umlagefähig
Umlagefähig sind die in § 2 BetrKV aufgezählten Positionen: Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Heizung, Aufzug, Straßenreinigung, Müll, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinfeger, Versicherungen, Hauswart, Antenne und ein enger Rest.
Nicht umlagefähig sind Instandhaltung, Reparaturen, Verwaltungskosten und Rücklagen. Diese Posten tauchen trotzdem regelmäßig in Abrechnungen auf — sie zu streichen ist der wirksamste Einzelprüfschritt.
Die Zwölfmonatsfrist
Die Abrechnung muss dem Mieter binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Danach kann der Vermieter keine Nachforderung mehr geltend machen.
Ein Guthaben müssen Sie dagegen weiterhin bekommen. Die Frist wirkt also nur zu Ihren Gunsten — und der Vermieter muss den rechtzeitigen Zugang beweisen.
Was ein normaler Wert ist
Der Deutsche Mieterbund nennt durchschnittlich rund 2,17 Euro je Quadratmeter und Monat ohne Heizung, mit Heizung 3,00 bis 3,50 Euro.
Bei 70 Quadratmetern sind das rund 210 bis 245 Euro monatlich. Deutliche Abweichungen nach oben lohnen die Einzelprüfung — meist liegt es an Heizung, Hausmeister oder einer nicht umlagefähigen Position.
Belegeinsicht ist Ihr Recht
Sie dürfen die Originalbelege einsehen. Der Vermieter muss sie bereithalten; bei größerer Entfernung sind Kopien gegen Kostenerstattung zu übersenden.
Praktisch lohnt der Blick vor allem auf Hausmeisterverträge — dort werden häufig Instandhaltungsarbeiten mit erfasst, die nicht umlagefähig sind und herausgerechnet werden müssen.
Verteilerschlüssel prüfen
Ohne Vereinbarung wird nach Wohnfläche umgelegt. Vereinbart werden können auch Personenzahl, Wohneinheiten oder Verbrauch.
Für Heizung und Warmwasser schreibt die Heizkostenverordnung 50 bis 70 Prozent nach Verbrauch vor. Eine reine Flächenumlage der Heizkosten ist unzulässig — und kommt trotzdem vor.
Widerspruch binnen zwölf Monaten
Einwendungen gegen die Abrechnung müssen Sie binnen zwölf Monaten nach deren Zugang erheben. Danach gilt sie als anerkannt, auch wenn sie fehlerhaft war.
Zahlen Sie strittige Nachforderungen am besten unter Vorbehalt. So vermeiden Sie einen Zahlungsverzug und behalten den Rückforderungsanspruch.
Häufige Fragen zu Betriebskosten und Abrechnung
Welche Nebenkosten darf der Vermieter umlegen? expand_more
Wie hoch sind durchschnittliche Nebenkosten pro Quadratmeter? expand_more
Wann muss die Nebenkostenabrechnung vorliegen? expand_more
Wie kann ich die Nebenkostenabrechnung prüfen? expand_more
Was ist der Unterschied zwischen kalten und warmen Nebenkosten? expand_more
Kann ich gegen eine zu hohe Nebenkostenabrechnung vorgehen? expand_more
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Verwandte Begriffe
Betriebskosten
Die laufenden Kosten für den Betrieb einer Immobilie, etwa Grundsteuer, Müllabfuhr, Hausmeister und Gebäudeversicherung.
Nebenkosten
Zusätzliche Wohnkosten neben der Kaltmiete, etwa für Wasser, Müllabfuhr, Versicherungen und Grundsteuer.
Warmmiete
Die Gesamtmiete inklusive aller Nebenkosten wie Heizung, Wasser und Grundsteuer.