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Nebenkostenrechner — Betriebskosten und Nebenkosten sofort berechnen

Mit dem Nebenkostenrechner ermitteln Sie die monatlichen und jährlichen Betriebskosten Ihrer Wohnung. Geben Sie Ihre Wohnfläche ein und wählen Sie, ob Ihr Gebäude über einen Aufzug verfügt — der Rechner schlüsselt alle Nebenkostenposten einzeln auf und zeigt die Gesamtbelastung pro Monat und Jahr.

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20 m²250 m²
Aufzug vorhanden

Monatlich

112,50 €

Jährlich

1.350,00 €

Pro m²

1.50 EUR

PostenEUR/m²MonatlichJährlich
Grundsteuer0.2015,00 €180,00 €
Wasser / Abwasser0.3526,25 €315,00 €
Müllabfuhr0.1511,25 €135,00 €
Gebäudeversicherung0.2015,00 €180,00 €
Treppenhausreinigung0.1511,25 €135,00 €
Gartenpflege0.107,50 €90,00 €
Hausverwaltung0.2518,75 €225,00 €
Sonstiges0.107,50 €90,00 €

Durchschnittswerte nach Betriebskostenspiegel. Tatsächliche Nebenkosten variieren nach Gebäude und Region.

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So bedienen Sie den Nebenkostenrechner

  1. Wohnfläche einstellen — Stellen Sie über den Schieberegler die Fläche Ihrer Wohnung ein. Der Bereich reicht von 20 bis 250 Quadratmeter. Die Wohnfläche finden Sie im Mietvertrag. Die meisten Nebenkosten werden nach Quadratmetern umgelegt, daher ist diese Angabe die zentrale Berechnungsgrundlage.

  2. Aufzug angeben — Aktivieren Sie den Schalter, wenn Ihr Gebäude über einen Aufzug verfügt. Die Wartungs- und Betriebskosten für den Aufzug werden dann als separater Posten berücksichtigt. In Gebäuden ohne Aufzug entfällt dieser Kostenanteil.

  3. Ergebnisse ablesen — Der Nebenkostenrechner zeigt Ihnen drei Übersichtswerte: die monatlichen Nebenkosten, die jährlichen Nebenkosten und die Kosten pro Quadratmeter. Darunter finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung aller neun Kostenposten — jeweils mit dem Satz pro Quadratmeter, den monatlichen und den jährlichen Kosten. Die Posten umfassen Grundsteuer, Wasser und Abwasser, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Aufzug, Hausverwaltung und sonstige Kosten.

Nebenkostenrechner nutzen — Betriebskosten verstehen und prüfen

Nebenkosten werden oft als „zweite Miete” bezeichnet — und das nicht ohne Grund. Im Bundesdurchschnitt zahlen Mieter rund 2,50 bis 3,50 EUR pro Quadratmeter und Monat an Betriebskosten. Bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung summiert sich das auf 200 bis 280 EUR monatlich, also 2.400 bis 3.360 EUR im Jahr.

Die größten Einzelposten sind in der Regel Grundsteuer, Wasser und Abwasser sowie die Gebäudeversicherung. Zusammen machen sie oft über die Hälfte der gesamten Nebenkosten aus. Die Grundsteuer variiert erheblich je nach Kommune — in manchen Städten hat sie sich durch die Grundsteuerreform 2025 deutlich verändert.

Mieter haben das Recht, die jährliche Betriebskostenabrechnung zu prüfen. Häufige Fehler sind falsche Verteilerschlüssel, nicht umlagefähige Kosten wie Instandhaltungsrücklagen oder Verwaltungskosten des Eigentümers sowie Posten, die im Mietvertrag nicht vereinbart wurden. Wer Zweifel an der Richtigkeit hat, kann beim örtlichen Mieterverein eine Prüfung beauftragen.

Ein Abgleich der eigenen Nebenkosten mit dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes zeigt, ob die einzelnen Posten im üblichen Rahmen liegen. Weichen einzelne Positionen deutlich nach oben ab, kann eine Rückfrage beim Vermieter sinnvoll sein. Der Nebenkostenrechner liefert dafür die passende Grundlage, indem er die Kosten transparent nach Posten aufschlüsselt.

Der Nebenkostenrechner schlüsselt alle Betriebskostenposten Ihrer Wohnung einzeln auf und zeigt die monatliche sowie jährliche Gesamtbelastung. So lassen sich Ihre Nebenkosten im Verhältnis zu Durchschnittswerten und einzelnen Kostenposten besser einordnen.

3 Hinweise zu Nebenkosten

  • Abrechnung prüfen: Prüfen Sie jede Nebenkostenabrechnung auf Fehler — etwa 30 % aller Abrechnungen sind fehlerhaft.
  • Richtig heizen und lüften: Senken Sie Heizkosten durch richtiges Lüften: 3-mal täglich 5 Minuten Stoßlüften statt Fenster kippen.
  • Stromkosten separat betrachten: Der Vermieter hat keinen Einfluss auf Ihren Stromvertrag. Deshalb sollten Stromkosten getrennt von den umlagefähigen Nebenkosten eingeordnet werden.

Nur was in der Betriebskostenverordnung steht, ist umlagefähig

Umlagefähig sind die in § 2 BetrKV aufgezählten Positionen: Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Heizung, Aufzug, Straßenreinigung, Müll, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinfeger, Versicherungen, Hauswart, Antenne und ein enger Rest.

Nicht umlagefähig sind Instandhaltung, Reparaturen, Verwaltungskosten und Rücklagen. Diese Posten tauchen trotzdem regelmäßig in Abrechnungen auf — sie zu streichen ist der wirksamste Einzelprüfschritt.

Die Zwölfmonatsfrist

Die Abrechnung muss dem Mieter binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Danach kann der Vermieter keine Nachforderung mehr geltend machen.

Ein Guthaben müssen Sie dagegen weiterhin bekommen. Die Frist wirkt also nur zu Ihren Gunsten — und der Vermieter muss den rechtzeitigen Zugang beweisen.

Was ein normaler Wert ist

Der Deutsche Mieterbund nennt durchschnittlich rund 2,17 Euro je Quadratmeter und Monat ohne Heizung, mit Heizung 3,00 bis 3,50 Euro.

Bei 70 Quadratmetern sind das rund 210 bis 245 Euro monatlich. Deutliche Abweichungen nach oben lohnen die Einzelprüfung — meist liegt es an Heizung, Hausmeister oder einer nicht umlagefähigen Position.

Belegeinsicht ist Ihr Recht

Sie dürfen die Originalbelege einsehen. Der Vermieter muss sie bereithalten; bei größerer Entfernung sind Kopien gegen Kostenerstattung zu übersenden.

Praktisch lohnt der Blick vor allem auf Hausmeisterverträge — dort werden häufig Instandhaltungsarbeiten mit erfasst, die nicht umlagefähig sind und herausgerechnet werden müssen.

Verteilerschlüssel prüfen

Ohne Vereinbarung wird nach Wohnfläche umgelegt. Vereinbart werden können auch Personenzahl, Wohneinheiten oder Verbrauch.

Für Heizung und Warmwasser schreibt die Heizkostenverordnung 50 bis 70 Prozent nach Verbrauch vor. Eine reine Flächenumlage der Heizkosten ist unzulässig — und kommt trotzdem vor.

Widerspruch binnen zwölf Monaten

Einwendungen gegen die Abrechnung müssen Sie binnen zwölf Monaten nach deren Zugang erheben. Danach gilt sie als anerkannt, auch wenn sie fehlerhaft war.

Zahlen Sie strittige Nachforderungen am besten unter Vorbehalt. So vermeiden Sie einen Zahlungsverzug und behalten den Rückforderungsanspruch.

Häufige Fragen zu Betriebskosten und Abrechnung

Welche Nebenkosten darf der Vermieter umlegen? expand_more
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) listet 17 umlagefähige Positionen auf, darunter Grundsteuer, Wasser, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung, Hausreinigung und Heizkosten. Verwaltungskosten und Reparaturen dürfen nicht umgelegt werden.
Wie hoch sind durchschnittliche Nebenkosten pro Quadratmeter? expand_more
Laut Betriebskostenspiegel liegen die durchschnittlichen Nebenkosten bei 2,17 EUR/m² monatlich ohne Heizung. Mit Heizung und Warmwasser steigt der Wert auf 3,00 bis 3,50 EUR/m². Abweichungen je nach Region und Gebäude sind üblich.
Wann muss die Nebenkostenabrechnung vorliegen? expand_more
Der Vermieter muss die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Eine verspätete Abrechnung führt dazu, dass Nachzahlungsforderungen verfallen — Guthaben müssen trotzdem ausgezahlt werden.
Wie kann ich die Nebenkostenabrechnung prüfen? expand_more
Vergleichen Sie die Gesamtkosten mit Vorjahreswerten und dem lokalen Betriebskostenspiegel. Prüfen Sie den Verteilerschlüssel (Wohnfläche, Personenzahl, Verbrauch) und fordern Sie bei Unklarheiten Einsicht in die Belege. Sie haben 12 Monate Widerspruchsfrist.
Was ist der Unterschied zwischen kalten und warmen Nebenkosten? expand_more
Kalte Nebenkosten umfassen verbrauchsunabhängige Betriebskosten wie Grundsteuer, Müllabfuhr und Versicherung. Warme Nebenkosten beinhalten zusätzlich die Heizkosten und Warmwasserbereitung, die den größten Einzelposten ausmachen.
Kann ich gegen eine zu hohe Nebenkostenabrechnung vorgehen? expand_more
Ja. Fordern Sie zunächst Belegeinsicht beim Vermieter. Bei Fehlern können Sie innerhalb von 12 Monaten schriftlich widersprechen. Bei strittigen Punkten kommen Mieterverein, Schlichtungsstelle oder rechtliche Beratung als nächste Schritte in Betracht.

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