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Notarkosten-Hauskauf-Rechner — Notar und Grundbuch schätzen

Mit dem Notarkosten-Rechner schätzen Sie die Kosten für Notar, Grundbuch und Grundschuldeintragung beim Hauskauf. Als Faustwert liegen sie bei rund 1,5 Prozent des Kaufpreises, mit Finanzierung etwas höher.

Notarkosten

4.000,00 €

Grundbuch

2.000,00 €

Gesamt

6.640,00 €

inkl. Grundschuld 640,00 € · ~1.66 % des Kaufpreises. Vereinfachte Schätzung nach Faustwerten, exakt nach GNotKG.

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Was Notar und Grundbuch kosten

Notar beurkundet den Kauf, das Grundbuchamt schreibt den Eigentümer um und trägt die Grundschuld ein. Der Rechner schätzt beide Posten.

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Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt

Notarkosten richten sich nach dem GNotKG und sind nicht verhandelbar. Jeder Notar kostet dasselbe — ein Preisvergleich ist sinnlos.

Die Höhe hängt am Geschäftswert, also im Wesentlichen am Kaufpreis. Zusammen mit den Grundbuchkosten liegen sie bei rund 1,5 bis 2 Prozent.

Woraus sich der Betrag zusammensetzt

Vier Blöcke: die Beurkundung des Kaufvertrags, die Eintragung der Auflassungsvormerkung, die Bestellung der Grundschuld und die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Wer ohne Finanzierung kauft, spart den Teil für die Grundschuld — grob ein Viertel bis ein Drittel der Gesamtkosten.

Wer den Notar bezahlt

Üblicherweise trägt der Käufer die Kosten, weil er den Vertrag beurkunden lässt und die Eintragung veranlasst. Die Kosten der Lastenfreistellung — also der Löschung alter Grundschulden — trägt dagegen der Verkäufer.

Beide haften gegenüber dem Notar gesamtschuldnerisch. Wer zahlt, regelt der Kaufvertrag; wen der Notar in Anspruch nehmen darf, das Gesetz.

Der Notar berät beide Seiten neutral

Er vertritt keine Partei, sondern belehrt beide über die rechtliche Tragweite. Er prüft nicht, ob der Preis angemessen ist oder ob die Immobilie Mängel hat.

Wer eine Interessenvertretung möchte, braucht einen eigenen Anwalt. Das ist besonders bei komplexen Konstellationen sinnvoll — Erbbaurecht, Teilverkauf, Nießbrauch.

Die Zwei-Wochen-Frist

Bei Verbrauchergeschäften muss der Vertragsentwurf zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegen. Die Frist dient dazu, den Text in Ruhe prüfen zu können.

Sie können darauf nicht wirksam verzichten, wenn der Verkäufer Unternehmer ist. Nutzen Sie die Zeit — nach der Beurkundung ist eine Änderung nur mit Zustimmung beider Seiten und erneuten Kosten möglich.

Was im Vertrag geprüft gehört

Zahlungsfälligkeit, Übergabetermin, Gewährleistungsausschluss, mitverkauftes Inventar, Regelungen zu bestehenden Mietverhältnissen und die Aufteilung der Kosten.

Der Gewährleistungsausschluss ist beim Gebrauchtimmobilienkauf Standard — er greift aber nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Fragen Sie deshalb gezielt und lassen Sie Antworten protokollieren.

Notarkosten beim Hauskauf

  1. 01 Notarkosten lassen sich kaum verhandeln, sie sind gesetzlich geregelt.
  2. 02 Eine niedrigere Grundschuld senkt die Eintragungskosten — finanzieren Sie nicht mehr als nötig.
  3. 03 Planen Sie Notar, Grundbuch, Makler und Grunderwerbsteuer gemeinsam als Kaufnebenkosten ein.

Häufige Fragen zu Notar- und Grundbuchkosten

Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf? expand_more
Als grobe Faustregel etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises für Notar und Grundbuch, mit Finanzierung etwas mehr durch die Grundschuldeintragung.
Wonach richten sich die Gebühren genau? expand_more
Nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und dem Geschäftswert. Der Rechner nutzt vereinfachte Prozentwerte als Näherung.
Wer zahlt die Notarkosten? expand_more
In der Regel trägt sie der Käufer. Vereinbarungen im Kaufvertrag können davon abweichen.

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