Pendlerrechner — Pendlerkosten und Pauschale sofort berechnen
Mit dem Pendlerrechner berechnen Sie Ihre jährlichen Fahrtkosten zum Arbeitsplatz und die Höhe der Pendlerpauschale. Geben Sie Entfernung, Arbeitstage, Verbrauch und Spritpreis ein — der Rechner zeigt Ihnen die tatsächlichen Kosten, die steuerliche Entfernungspauschale und die geschätzte Steuerersparnis.
Spritkosten / Jahr
1.732,50 €
Pro Arbeitstag
7,88 €
Pendlerpauschale
2.156,00 €
~Steuerersparnis
754,60 €
Details
Pauschale: 0,30 EUR/km (1-20 km), 0,38 EUR/km (ab 21 km). Steuerersparnis geschätzt bei ~35% Grenzsteuersatz.
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Mehr Infos baldSo bedienen Sie den Pendlerrechner
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Entfernung eingeben — Stellen Sie über den Schieberegler die einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ein. Der Bereich reicht von 1 bis 150 Kilometer. Es zählt die kürzeste Straßenverbindung — nicht die tatsächlich gefahrene Strecke, falls Sie eine längere Route wählen. Für die Pendlerpauschale wird nur der einfache Weg berücksichtigt.
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Arbeitstage einstellen — Geben Sie die Anzahl der Arbeitstage pro Jahr an. Der Bereich reicht von 100 bis 260 Tage. Bei einer Fünf-Tage-Woche und 30 Urlaubstagen plus Feiertagen sind rund 220 Arbeitstage üblich. Homeoffice-Tage müssen abgezogen werden, da für diese die Homeoffice-Pauschale statt der Entfernungspauschale gilt.
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Verbrauch und Spritpreis anpassen — Stellen Sie den Durchschnittsverbrauch Ihres Fahrzeugs (3 bis 15 Liter pro 100 km) und den aktuellen Spritpreis (1,00 bis 2,50 EUR pro Liter) ein. Diese Werte dienen der Berechnung der tatsächlichen Fahrtkosten — die Pendlerpauschale selbst ist davon unabhängig.
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Ergebnisse ablesen — Der Pendlerrechner zeigt vier Werte. Die Pendlerpauschale gibt den Jahresbetrag an, den Sie in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen können — 0,30 EUR pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,38 EUR ab dem 21. Kilometer. Die Jahreskilometer zeigen die gesamte Pendelstrecke (Hin- und Rückfahrt). Die tatsächlichen Kosten beziffern die realen Spritausgaben. Die geschätzte Steuerersparnis zeigt, wie viel die Pauschale bei einem angenommenen Steuersatz von 35 Prozent an Steuern spart. Unter den Ergebnissen finden Sie die Aufschlüsselung der Pauschale nach Entfernungsstufen.
Pendlerrechner nutzen — Pendelkosten und Steuervorteile richtig einschätzen
Rund 13 Millionen Menschen in Deutschland pendeln täglich mit dem Auto zur Arbeit. Die dabei entstehenden Kosten werden häufig unterschätzt — sie gehen weit über den Spritverbrauch hinaus und umfassen Verschleiß, Versicherung und Wertverlust. Die Pendlerpauschale gleicht einen Teil dieser Belastung steuerlich aus.
Ein Beispiel: Bei einem Arbeitsweg von 30 Kilometern und 220 Arbeitstagen beträgt die Pendlerpauschale 2.540 EUR pro Jahr — 1.320 EUR für die ersten 20 Kilometer (0,30 EUR) und 1.220 EUR für die Kilometer 21 bis 30 (0,38 EUR). Bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent ergibt sich eine Steuerersparnis von knapp 890 EUR. Die tatsächlichen Spritkosten für die gleiche Strecke liegen bei etwa 1.730 EUR — die Pendlerpauschale deckt also rechnerisch nur einen Teil der realen Kosten.
Seit 2022 gilt der erhöhte Satz von 0,38 EUR ab dem 21. Kilometer. Davon profitieren besonders Fernpendler. Bei 50 Kilometern einfachem Arbeitsweg steigt die Pauschale auf 4.720 EUR pro Jahr — die Steuerersparnis bei 35 Prozent liegt bei rund 1.650 EUR.
Wichtig zu wissen: Die Pendlerpauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Sie gilt für Autofahrer ebenso wie für Bahnfahrer, Radfahrer oder Fußgänger. Allerdings können Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel alternativ die tatsächlichen Ticketkosten ansetzen, wenn diese höher als die Pauschale ausfallen.
Der Pendlerrechner zeigt Ihnen auf einen Blick, wie viel Ihr täglicher Arbeitsweg wirklich kostet und welche Steuerersparnis die Pendlerpauschale bringt. So lassen sich tatsächliche Spritkosten, steuerliche Entlastung und verschiedene Alltagsszenarien sachlich einordnen.
3 Tipps: Pendelkosten senken
- Erhöhte Pauschale ab km 21 nutzen: Ab dem 21. Kilometer gilt ein Satz von 0,38 EUR statt 0,30 EUR — Fernpendler profitieren besonders.
- Fahrgemeinschaften bilden: Sie sparen Spritkosten und können trotzdem die volle Pendlerpauschale in der Steuererklärung absetzen.
- Jobticket oder Deutschlandticket prüfen: Der Arbeitgeber kann das Ticket steuerfrei bezuschussen — oft günstiger als der eigene Pkw.
Nur die einfache Strecke zählt
Die Entfernungspauschale wird für die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte angesetzt, nicht für Hin- und Rückweg.
Das ist die häufigste Fehlerquelle: Wer 30 Kilometer pendelt, setzt 30 Kilometer an, nicht 60. Die Pauschale deckt beide Wege bereits ab.
Die Staffelung ab dem 21. Kilometer
Für die ersten 20 Kilometer gelten 0,30 Euro je Entfernungskilometer, ab dem 21. Kilometer ein erhöhter Satz von 0,38 Euro.
Bei 30 Kilometern und 220 Arbeitstagen sind das 20 mal 0,30 plus 10 mal 0,38, also 9,80 Euro je Tag und rund 2.156 Euro im Jahr. Das übersteigt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag deutlich.
Die kürzeste Straßenverbindung ist maßgeblich
Angesetzt wird die kürzeste Straßenverbindung, auch wenn Sie eine andere Route fahren. Eine längere Strecke ist nur anerkennungsfähig, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird.
„Verkehrsgünstiger” meint dabei eine spürbare Zeitersparnis, nicht bloßen Komfort. Die Abweichung sollte begründbar und dokumentiert sein.
Der Höchstbetrag gilt nicht für den eigenen Pkw
4.500 Euro sind die Obergrenze bei Fahrgemeinschaften als Mitfahrer, bei öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Wegen zu Fuß oder mit dem Rad.
Wer den eigenen oder überlassenen Pkw nutzt, kann darüber hinaus absetzen. Das wird regelmäßig verwechselt und kostet bei langen Strecken vierstellige Beträge.
Tatsächliche Kosten statt Pauschale bei ÖPNV
Sind die tatsächlichen Kosten für Bus und Bahn höher als die Entfernungspauschale, können Sie stattdessen diese ansetzen.
Bei einem teuren Jahresticket und kurzer Strecke lohnt der Vergleich. Belege aufbewahren — hier verlangt das Finanzamt Nachweise, bei der Pauschale nicht.
Als Freibetrag eintragen lassen
Statt die Erstattung erst mit der Steuererklärung zu bekommen, können Sie einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Dann wirkt die Pauschale monatlich statt einmal jährlich. Bei 2.100 Euro Werbungskosten über dem Pauschbetrag sind das je nach Steuersatz rund 60 bis 70 Euro mehr netto pro Monat.
Häufige Fragen zur Entfernungspauschale
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026? expand_more
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