Pendlerpauschale berechnen — Formel, Stufen und Beispiel
Die Pendlerpauschale berechnen Sie stufenweise: Für die ersten 20 Entfernungskilometer gelten 0,30 Euro, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro. Jede Stufe multiplizieren Sie mit den Arbeitstagen im Jahr und der einfachen Strecke. Die Summe setzen Sie als Werbungskosten in der Steuererklärung an und senken so Ihr zu versteuerndes Einkommen.
Spritkosten / Jahr
1.732,50 €
Pro Arbeitstag
7,88 €
Pendlerpauschale
2.156,00 €
~Steuerersparnis
754,60 €
Details
Pauschale: 0,30 EUR/km (1-20 km), 0,38 EUR/km (ab 21 km). Steuerersparnis geschätzt bei ~35% Grenzsteuersatz.
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Formel
Die Pauschale wird in zwei Stufen berechnet. Für die ersten 20 Entfernungskilometer gelten 0,30 Euro je Kilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro. Jede Stufe wird mit der Zahl der Arbeitstage multipliziert, danach werden beide Beträge addiert. Bei einer Strecke bis 20 Kilometer entfällt die zweite Stufe.
P = 20 · 0,30 · t + (E − 20) · 0,38 · t
- P
- Pendlerpauschale pro Jahr in Euro
- E
- einfache Entfernung Wohnung–Arbeit in Kilometern
- t
- Arbeitstage pro Jahr
Rechenbeispiel: 40 Kilometer einfacher Arbeitsweg
- 1
Entfernung und Arbeitstage festlegen: 40 km einfach, 220 Arbeitstage
- 2
Erste Stufe (1–20 km): 20 × 0,30 EUR × 220
= 1.320 EUR
- 3
Zweite Stufe (21–40 km): 20 × 0,38 EUR × 220
= 1.672 EUR
- 4
Pauschale addieren: 1.320 + 1.672
= 2.992 EUR
- 5
Geschätzte Steuerersparnis bei 35 % Grenzsteuersatz: 2.992 × 0,35
= ca. 1.047 EUR
Bei 40 Kilometern einfachem Arbeitsweg und 220 Arbeitstagen ergibt sich eine Pendlerpauschale von 2.992 EUR pro Jahr. Als Werbungskosten in der Steuererklärung senkt sie das zu versteuernde Einkommen und spart je nach Steuersatz rund 1.047 EUR.
Typische Fehler
errorHin- und Rückweg doppelt angesetzt
Für die Pendlerpauschale zählt nur die einfache Strecke, nicht der komplette Tagesweg. Wer 40 Kilometer hin und 40 zurück fährt, setzt trotzdem nur 40 Kilometer an. Die Verdopplung ist der häufigste Fehler bei der Handrechnung.
errorUmwege statt kürzester Straßenverbindung gerechnet
Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung laut Routenplaner. Eine längere, aber schnellere Strecke darf nur angesetzt werden, wenn sie verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird — sonst zählt der kürzeste Weg.
errorHomeoffice-Tage mitgezählt
An Tagen im Homeoffice fährt niemand zur Arbeit, deshalb gilt für sie die Pendlerpauschale nicht. Ziehen Sie diese Tage von den Arbeitstagen ab; für Heimarbeit greift stattdessen die Homeoffice-Pauschale.
Pauschale und tatsächliche Kosten trennen
Beim Pendeln lohnt es sich, zwei Größen sauber auseinanderzuhalten. Die Pendlerpauschale ist ein steuerlicher Wert: Sie mindert das zu versteuernde Einkommen und ist damit nur so viel wert, wie der eigene Grenzsteuersatz hoch ist. Die tatsächlichen Fahrtkosten sind dagegen echtes Geld, das Monat für Monat an der Tankstelle abfließt. Beide Werte hängen von der Strecke ab, folgen aber unterschiedlichen Logiken.
Der steuerliche Vorteil steigt nicht eins zu eins mit der Pauschale, sondern nur um den Anteil, den Ihr persönlicher Steuersatz ausmacht. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent bleiben von jeder Pauschale rund ein Drittel als tatsächliche Steuerersparnis übrig. Wer diesen Unterschied kennt, bewertet die Entlastung realistischer und rechnet sich den Arbeitsweg nicht schön.
Wann sich Alternativen lohnen
Bei kurzen Strecken bleibt die Pauschale überschaubar, und die realen Spritkosten fallen kaum ins Gewicht. Auf langen Strecken kehrt sich das Bild um: Hier summieren sich Kraftstoff, Verschleiß und Wertverlust zu vierstelligen Jahresbeträgen, die die steuerliche Entlastung deutlich übersteigen. Genau dann lohnt der Vergleich mit Alternativen wie Fahrgemeinschaft, Jobticket oder einem Umzug näher zum Arbeitsplatz.
Um die reale Belastung greifbar zu machen, hilft der Blick über die Pauschale hinaus. Der Spritkostenrechner beziffert die reinen Kraftstoffkosten pro Strecke, der Auto-Unterhaltskosten-Rechner ergänzt Versicherung, Wartung und Wertverlust, und mit dem Gehaltsrechner lässt sich prüfen, wie stark eine als Freibetrag eingetragene Pauschale das monatliche Netto erhöht. So entsteht ein vollständiges Bild der Pendelkosten.
Beachten Sie dabei: Die Entfernungspauschale gilt nur für die einfache Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, nicht für Hin- und Rückweg — ein häufiger Rechenfehler bei der ersten Steuererklärung.