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Prozesskosten-Rechner — Anwalts- und Gerichtskosten nach Streitwert

Der Rechner ermittelt aus dem Streitwert die Anwaltsgebühren nach RVG und die Gerichtskosten nach GKG. Er zeigt sowohl die eigenen Kosten als auch das volle Kostenrisiko bei einer Niederlage.

Kostenrisiko, wenn Sie verlieren

2.517,90

Die unterlegene Partei trägt im Zivilprozess beide Anwälte und die Gerichtskosten.

1,0-Gebühr nach RVG

334,00

Gebührensatz

2,5

Eigener Anwalt brutto

1.017,45

Gerichtskosten

483,00

Anwaltsgebühren nach Anlage 2 zu § 13 RVG, Gerichtskosten nach Anlage 2 zu § 34 GKG, jeweils Stand 2026. Angesetzt sind außergerichtlich eine Geschäftsgebühr von 1,3, im Klageverfahren Verfahrensgebühr 1,3 und Terminsgebühr 1,2 sowie drei Gerichtsgebühren. Vergleichsgebühr, Beweisaufnahme, Zeugen- und Sachverständigenkosten sowie Rechtsmittelinstanzen sind nicht enthalten.

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Wie sich Prozesskosten zusammensetzen

Die Kosten eines Zivilprozesses folgen zwei Tabellen, die beide am Streitwert hängen. Die Anwaltsgebühren richten sich nach Anlage 2 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, die Gerichtskosten nach Anlage 2 zum Gerichtskostengesetz. Beide Tabellen steigen in Stufen, nicht linear — ein Streitwert von 5.001 Euro kostet spürbar mehr als einer von 5.000 Euro.

Aus der Tabelle ergibt sich jeweils eine sogenannte 1,0-Gebühr. Sie wird dann mit einem Faktor multipliziert, der von der anwaltlichen Tätigkeit abhängt: außergerichtlich meist 1,3 für die Geschäftsgebühr, im Klageverfahren 1,3 für die Verfahrensgebühr plus 1,2 für die Terminsgebühr. Dazu kommen 20 Euro Auslagenpauschale und die Umsatzsteuer.

Die Gerichtskosten der ersten Instanz betragen das Dreifache der Gerichtsgebühr und sind umsatzsteuerfrei.

Das Risiko liegt beim Doppelten

Der wichtigste Wert ist nicht, was der eigene Anwalt kostet, sondern was ein verlorener Prozess insgesamt kostet. Im Zivilverfahren gilt das Unterliegensprinzip: Wer verliert, trägt beide Anwälte und die Gerichtskosten vollständig.

Das bedeutet in der Größenordnung eine Verdopplung. Wer mit 1.000 Euro eigenen Kosten rechnet, sollte ein Risiko von rund 2.000 Euro einkalkulieren. Bei teilweisem Obsiegen werden die Kosten quotal geteilt, was die Rechnung im Einzelfall verschiebt.

Nicht abgebildet sind hier die Kosten der Beweisaufnahme. Ein Sachverständigengutachten kann mehrere tausend Euro kosten und wird zusätzlich zu den hier berechneten Beträgen fällig — bei Bau- und Verkehrsunfallsachen ist das eher die Regel als die Ausnahme.

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Der Streitwert bestimmt alles

Gerichts- und Anwaltsgebühren richten sich nach dem Streitwert, nicht nach dem Aufwand. Er wird vom Gericht festgesetzt und folgt bei Zahlungsklagen der geforderten Summe.

Bei nicht bezifferbaren Ansprüchen — Kündigungsschutz, Nachbarrecht, Unterlassung — gibt es Regelwerte. Im Kündigungsschutzverfahren sind es üblicherweise drei Bruttomonatsgehälter.

Wer am Ende zahlt

Nach § 91 ZPO trägt die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits — beide Anwälte und die Gerichtskosten. Bei teilweisem Obsiegen werden sie quotelt.

Das ist das eigentliche Prozessrisiko: Sie tragen nicht nur die eigenen Kosten, sondern auch die der Gegenseite.

Beim Arbeitsgericht gilt das nicht

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht besteht nach § 12a ArbGG kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten — auch nicht für den Gewinner.

Jede Seite trägt ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang. Das senkt das Risiko einer Kündigungsschutzklage erheblich und ist einer der Gründe, warum so viele Verfahren mit Vergleich enden.

Der Vergleich ist der Regelfall

Ein gerichtlicher Vergleich beendet das Verfahren und reduziert die Gerichtsgebühren deutlich. Die Anwälte erhalten dafür eine zusätzliche Einigungsgebühr.

Unterm Strich ist der Vergleich fast immer günstiger als ein Urteil — und er schafft sofortige Rechtssicherheit ohne Berufungsrisiko.

Was in der zweiten Instanz passiert

Die Gebühren steigen, und das Kostenrisiko der ersten Instanz bleibt bestehen. Ein Berufungsverfahren verdoppelt die Belastung grob.

Deshalb gehört vor jeder Berufung die nüchterne Frage: Rechtfertigt die Erfolgsaussicht das zusätzliche Risiko? Diese Rechnung wird häufig erst gestellt, wenn es zu spät ist.

Rechtsschutzversicherung und Prozesskostenhilfe

Eine Rechtsschutzversicherung deckt das Risiko ab, hat aber Wartezeiten — meist drei Monate — und schließt bestimmte Bereiche aus, insbesondere Bau- und Familienrecht.

Prozesskostenhilfe gibt es bei geringem Einkommen und hinreichender Erfolgsaussicht. Sie deckt die eigenen Kosten; die Kosten der Gegenseite bei Unterliegen bleiben davon in der Regel unberührt.

Prozesskosten realistisch einschätzen

  1. 01 Im Zivilprozess trägt die unterlegene Partei beide Anwälte und die Gerichtskosten — das Risiko ist etwa doppelt so hoch wie die eigenen Kosten.
  2. 02 Bei einem Vergleich werden die Kosten meist gegeneinander aufgehoben, jede Seite trägt ihren Anwalt und die Gerichtskosten werden geteilt.
  3. 03 Wer die Kosten nicht tragen kann, sollte Prozesskostenhilfe beantragen — geprüft werden Einkommen, Vermögen und Erfolgsaussichten.

Häufige Fragen zum Kostenrisiko

Wie wird der Streitwert bestimmt? expand_more
Bei Zahlungsklagen entspricht er der geforderten Summe. Bei anderen Verfahren setzt ihn das Gericht fest, etwa nach dem wirtschaftlichen Interesse. In Mietsachen ist es häufig die Jahresmiete, im Arbeitsrecht bei Kündigungsschutzklagen das Vierteljahresgehalt.
Warum ist das Kostenrisiko doppelt so hoch wie meine eigenen Kosten? expand_more
Weil im Zivilprozess das Unterliegensprinzip gilt: Wer verliert, zahlt auch den Anwalt der Gegenseite. Zu den eigenen Anwaltskosten kommen also die der Gegenpartei sowie die vollen Gerichtskosten hinzu.
Was ist in dieser Rechnung nicht enthalten? expand_more
Eine Einigungsgebühr beim Vergleich, Kosten der Beweisaufnahme wie Zeugenentschädigung und Sachverständigengutachten sowie Rechtsmittelinstanzen. Gerade Sachverständigengutachten können die Kosten erheblich erhöhen.

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