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Rentenbeginn Rechner: Wann Sie in Rente gehen können, mit und ohne Abschlag

Stand: Rechenweg mit automatischen Tests geprüftMethodik

Wer 1964 oder später geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze mit 67 Jahren; die Rente beginnt am Ersten des Folgemonats. Der Rentenbeginn Rechner ermittelt aus Ihrem Geburtsdatum den genauen Starttermin für alle vier Altersrenten: Regelaltersrente, Rente für langjährig und für besonders langjährig Versicherte sowie die Rente für schwerbehinderte Menschen. Er zeigt den frühestmöglichen Beginn, den Abschlag in Prozent und einen Zeitstrahl mit allen Terminen.

menu_book Ausführlicher Ratgeber: Rentenbeginn-Rechner erklärt

Zählt für 35 Jahre (langjährig) und 45 Jahre (besonders langjährig). Ihre Renteninformation nennt die Zeiten.

Regelaltersrente ab

01.06.2031

mit 67 Jahre, noch 55 Monate

Frühester Rentenbeginn

01.06.2027

Altersrente für langjährig Versicherte, Abschlag 14,4 %

Ohne Abschlag ab

01.06.2031

Regelaltersrente

Altersrenten im Überblick

RentenartOhne AbschlagFrühestensAbschlag
Regelaltersrente§ 35 SGB VI, 5 Jahre Wartezeit01.06.203167 Jahre01.06.203167 Jahrekeiner
Altersrente für langjährig Versicherte§ 36 SGB VI, 35 Jahre Wartezeit01.06.203167 Jahre01.06.202763 Jahre14,4 % (48 Monate)
Altersrente für besonders langjährig Versicherte§ 38 SGB VI, 45 Jahre Wartezeit (laut Eingabe nicht erfüllt)01.06.202965 Jahre01.06.202965 Jahrekeiner
Altersrente für schwerbehinderte Menschen§ 37 SGB VI, 35 Jahre Wartezeit (laut Eingabe nicht erfüllt)01.06.202965 Jahre01.06.202662 Jahre10,8 % (36 Monate)

Zeitstrahl

  1. 01.06.2027Altersrente für langjährig Versicherte: frühestens, mit 14,4 % Abschlag
  2. 01.06.2031Regelaltersrente ohne Abschlag
  3. 01.06.2031Altersrente für langjährig Versicherte: ohne Abschlag

Rechenweg

  1. Geburtsjahr 1964: Regelaltersgrenze 67 Jahre (§ 35 SGB VI).
  2. Das Alter ist mit Ablauf des 14.05.2031 vollendet (Tag vor dem Geburtstag, § 187 Abs. 2 und § 188 Abs. 2 BGB).
  3. Die Rente beginnt am 1. des Folgemonats: 01.06.2031 (§ 99 Abs. 1 SGB VI).
  4. Langjährig Versicherte (35 Jahre): frühestens ab 01.06.2027 mit 63, das sind 48 Monate vor dem abschlagsfreien Beginn, Abschlag 48 × 0,3 % = 14,4 % (§ 77 SGB VI).
  • Die Rente muss bis zum Ende des dritten Monats nach Erfüllung der Voraussetzungen beantragt werden, sonst beginnt sie erst im Antragsmonat (§ 99 SGB VI).

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Rentenbeginn: Regelaltersgrenze 67 ab Jahrgang 1964, Rente immer ab dem Monatsersten

Wann Sie in Rente gehen können, hängt von drei Dingen ab: Ihrem Geburtsdatum, Ihren Versicherungsjahren und einer möglichen Schwerbehinderung. Das Geburtsdatum legt die Altersgrenzen fest, die Versicherungsjahre entscheiden, welche der vier Altersrenten Ihnen offensteht. Der Rentenbeginn selbst liegt nie auf dem Geburtstag, sondern stets am Ersten eines Monats.

Regelaltersgrenze nach Geburtsjahr: die Tabelle für 1958 bis 1964

Die Regelaltersgrenze lag früher bei 65 Jahren und steigt seit dem Jahrgang 1947 stufenweise an. Ab Jahrgang 1959 wächst sie um zwei Monate je Jahrgang, bis sie für alle ab 1964 Geborenen bei 67 Jahren liegt (§ 35 und § 235 SGB VI). Die letzte Spalte zeigt den Rentenbeginn für jemanden mit Geburtstag am 15. Mai.

GeburtsjahrRegelaltersgrenzeRentenbeginn bei Geburtstag 15. MaiBesonders langjährig Versicherte (45 Jahre)
195866 Jahre01.06.202464 Jahre
195966 Jahre und 2 Monate01.08.202564 Jahre und 2 Monate
196066 Jahre und 4 Monate01.10.202664 Jahre und 4 Monate
196166 Jahre und 6 Monate01.12.202764 Jahre und 6 Monate
196266 Jahre und 8 Monate01.02.202964 Jahre und 8 Monate
196366 Jahre und 10 Monate01.04.203064 Jahre und 10 Monate
1964 und später67 Jahre01.06.2031 (Jahrgang 1964)65 Jahre

Für die Regelaltersrente genügen fünf Jahre Wartezeit. Sie ist die einzige Altersrente ohne weitere Voraussetzung und kommt nie mit Abschlag.

Die vier Altersrenten und ihre Wartezeiten beim Rentenbeginn

Neben der Regelaltersrente gibt es drei Wege, früher in Rente zu gehen:

  • Altersrente für langjährig Versicherte (§ 36 SGB VI): 35 Jahre Wartezeit. Abschlagsfrei erst mit der Regelaltersgrenze, vorzeitig ab 63 mit Abschlag.
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 38 SGB VI): 45 Jahre Wartezeit. Ab Jahrgang 1964 mit 65 ohne Abschlag. Eine vorzeitige Inanspruchnahme mit Abschlag gibt es bei dieser Rente nicht.
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 37 SGB VI): anerkannter Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Jahre Wartezeit. Ab Jahrgang 1964 mit 65 ohne Abschlag oder ab 62 mit Abschlag.
  • Regelaltersrente (§ 35 SGB VI): fünf Jahre Wartezeit, Beginn mit der Regelaltersgrenze.

Wer mehrere Voraussetzungen erfüllt, kann zwischen den Rentenarten wählen. Der Rechner zeigt alle erreichbaren Termine nebeneinander und markiert den frühesten sowie den frühesten abschlagsfreien Beginn.

Rente mit 63 heute: was vom alten Versprechen bleibt

Die abschlagsfreie Rente mit 63 galt nur für Jahrgänge vor 1953. Seitdem steigt die Grenze für besonders langjährig Versicherte um zwei Monate je Jahrgang, für alle ab 1964 Geborenen liegt sie bei 65 Jahren. Mit 63 in Rente gehen können Sie trotzdem, und zwar über die Altersrente für langjährig Versicherte mit 35 Jahren Wartezeit. Der Preis ist ein Abschlag, der umso höher ausfällt, je weiter die Regelaltersgrenze entfernt ist.

Abschlag bei vorzeitigem Rentenbeginn: 0,3 Prozent je Monat

Für jeden Kalendermonat, den Sie vor dem abschlagsfreien Beginn in Rente gehen, sinkt der Zugangsfaktor um 0,003 (§ 77 SGB VI). Die Rente fällt also um 0,3 Prozent je Monat niedriger aus, und zwar dauerhaft.

Monate vorzeitigAbschlagTypischer Fall
10,3 %ein Monat vor der Grenze
61,8 %ein halbes Jahr früher
123,6 %ein Jahr früher
247,2 %zwei Jahre früher
3610,8 %Schwerbehinderte ab 62 statt 65
4814,4 %Rente mit 63, Jahrgang 1964 und später

Für ältere Jahrgänge ist der Abstand zwischen 63 und der Regelaltersgrenze kleiner. Bei Rente mit 63 ergeben sich daher 10,8 Prozent für 1958, 11,4 Prozent für 1959, 12,0 Prozent für 1960, 12,6 Prozent für 1961, 13,2 Prozent für 1962 und 13,8 Prozent für 1963.

Rentenbeginn am Monatsersten und der Sonderfall Geburtstag am 1.

Die Rente beginnt mit dem Kalendermonat, zu dessen Beginn alle Voraussetzungen erfüllt sind (§ 99 SGB VI). Das maßgebliche Alter ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bereits mit Ablauf des Tages vor dem Geburtstag vollendet. Wer am 15. Mai 1964 geboren ist, vollendet die 67 Jahre am 14. Mai 2031 und erhält die Regelaltersrente ab 1. Juni 2031.

Wer am 1. eines Monats geboren ist, vollendet sein Alter am letzten Tag des Vormonats. Für den Geburtstag 1. Juli 1964 ist das der 30. Juni 2031, die Rente beginnt am 1. Juli 2031, also im Geburtsmonat. Wer einen Tag später, am 2. Juli 1964, geboren ist, startet erst am 1. August 2031. Ein Tag Unterschied beim Geburtsdatum bedeutet hier einen Monat Rente.

Rentenbeginn berechnen: Beispiel Jahrgang 1966 mit 38 Versicherungsjahren

Eine Versicherte, geboren am 12. März 1966, hat 38 Jahre Wartezeit. Der Rechner ergibt:

  • Regelaltersrente ohne Abschlag ab 01.04.2033.
  • Altersrente für langjährig Versicherte frühestens ab 01.04.2029 mit 63, das sind 48 Monate vorzeitig und 14,4 Prozent Abschlag.

Mit anerkanntem Grad der Behinderung von 50 verschiebt sich das Bild: Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist ab 01.04.2031 ohne Abschlag möglich und frühestens ab 01.04.2028 mit 10,8 Prozent Abschlag. Hätte dieselbe Frau 46 statt 38 Versicherungsjahre, könnte sie über die Rente für besonders langjährig Versicherte ab 01.04.2031 ohne Abschlag gehen, zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze.

Wie viel von der Rente nach Steuer und Krankenversicherung bleibt, zeigt der Rente-brutto-netto-Rechner. Wer die Jahre bis zum Rentenbeginn mit reduzierter Arbeitszeit überbrücken will, rechnet mit dem Altersteilzeit-Rechner.

Merkhilfe zum Renteneintrittsalter: so prüfen Sie das Ergebnis im Kopf

  • Ab Jahrgang 1964: Regelaltersrente mit 67, besonders langjährig mit 65, schwerbehindert mit 65 oder ab 62.
  • Jahrgänge 1959 bis 1963: Ziehen Sie 1958 vom Geburtsjahr ab und verdoppeln Sie. Das Ergebnis sind die Monate über 66 Jahre. Beispiel 1962: 4 mal 2 ergibt 8 Monate, also 66 Jahre und 8 Monate. Für 1958 ergibt die Regel genau 66 Jahre.
  • Rentenbeginn: Geburtsmonat plus Monate der Anhebung, dann einen Monat weiter. Bei Geburt am 1. entfällt dieser letzte Schritt.
  • Abschlag: Monate vorzeitig mal 0,3. Vier Jahre ergeben 14,4 Prozent, drei Jahre 10,8 Prozent.

Typische Fehler bei der Planung des Rentenbeginns

Rente mit 63 ohne Abschlag erwarten. Das gilt für keinen heute Erwerbstätigen mehr. Mit 45 Jahren liegt die abschlagsfreie Grenze ab Jahrgang 1964 bei 65.

Den Abschlag für vorübergehend halten. Die Kürzung bleibt lebenslang. Sie entfällt auch nicht, wenn Sie später die Regelaltersgrenze erreichen.

Den Geburtstag als Rentenbeginn nehmen. Die Rente startet am Ersten des Folgemonats. Wer den Arbeitsvertrag zum Geburtstag beendet, hat bis zu einen Monat ohne Einkommen.

Den Antrag zu spät stellen. Nach Erfüllung der Voraussetzungen bleiben drei Kalendermonate. Kommt der Antrag später, gibt es die Rente erst ab dem Antragsmonat.

Versicherungsjahre mit Beitragsjahren verwechseln. Auf 35 Jahre Wartezeit zählen auch Kindererziehung, Pflege und weitere Zeiten. Umgekehrt zählen nicht alle Zeiten auf die 45 Jahre.

Was der Rentenbeginn Rechner nicht abbildet

Der Rechner berücksichtigt keine Vertrauensschutzregeln, etwa für Altersteilzeit-Vereinbarungen vor 2007 oder Anpassungsgeld im Bergbau, und keine Renten für Bergleute. Die Wartezeit nehmen Sie als eigene Einschätzung an; welche Zeiten zählen, entscheidet die Rentenversicherung nach Prüfung Ihres Versicherungskontos. Wer aus gesundheitlichen Gründen vor jeder Altersgrenze aufhören muss, prüft die Erwerbsminderungsrente. Ihr genaues Alter an einem Stichtag liefert der Alter-Rechner.

Rentenbeginn planen: drei Termine, die Geld kosten

  1. 01 Stellen Sie den Rentenantrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Beginn. Geht er später als drei Kalendermonate nach Erfüllung der Voraussetzungen ein, beginnt die Rente erst im Antragsmonat, und die Monate davor sind verloren.
  2. 02 Lassen Sie Ihre Wartezeit vor der Planung per Kontenklärung bestätigen. Ob Sie 35 oder 45 Jahre erreichen, entscheidet über zwei Jahre früheren Rentenbeginn ohne Abschlag, und nur die Rentenversicherung zählt verbindlich.
  3. 03 Wer am 1. eines Monats Geburtstag hat, bekommt die Rente einen Monat früher als Jahrgangsgleiche, die am 2. geboren sind. Planen Sie Kündigung oder Altersteilzeit deshalb vom errechneten Datum aus, nicht vom Geburtstag.

Häufige Fragen zu Rentenbeginn und Renteneintrittsalter

Wann kann ich in Rente gehen? expand_more
Ohne Abschlag mit der Regelaltersgrenze: 67 Jahre für alle ab 1964 Geborenen, für die Jahrgänge 1958 bis 1963 zwischen 66 Jahren und 66 Jahren und 10 Monaten. Mit 35 Versicherungsjahren ist ein Beginn ab 63 möglich, dann mit Abschlag. Mit 45 Jahren geht es ab 65 ohne Abschlag, bei anerkannter Schwerbehinderung schon ab 62.
Wie berechne ich mein Renteneintrittsalter? expand_more
Nehmen Sie das Geburtsjahr und lesen Sie die Regelaltersgrenze aus der Tabelle ab, zum Beispiel 66 Jahre und 8 Monate für 1962. Dieses Alter ist am Tag vor dem entsprechenden Geburtstag vollendet. Die Rente beginnt am Ersten des darauffolgenden Monats. Der Rechner nimmt Ihnen diese drei Schritte ab und rechnet dieselbe Logik für die anderen Altersrenten.
Gibt es die Rente mit 63 noch? expand_more
Ohne Abschlag nicht mehr. Wer 1964 oder später geboren ist und 45 Jahre Wartezeit hat, geht frühestens mit 65 abschlagsfrei. Mit 63 in Rente gehen können Sie weiterhin als langjährig Versicherter mit 35 Jahren, dann aber mit 14,4 Prozent Abschlag, der lebenslang gilt.
Wie hoch ist der Abschlag bei der Rente mit 63? expand_more
Für jeden Monat vor dem abschlagsfreien Beginn sinkt die Rente um 0,3 Prozent. Für den Jahrgang 1964 sind das 48 Monate und damit 14,4 Prozent. Jahrgang 1960 kommt auf 40 Monate und 12,0 Prozent, Jahrgang 1962 auf 44 Monate und 13,2 Prozent. Der Abschlag bleibt für die gesamte Rentenbezugszeit bestehen.
Beginnt die Rente am Geburtstag oder am Monatsersten? expand_more
Immer am Monatsersten. Die Rente startet in dem Monat, zu dessen Beginn alle Voraussetzungen erfüllt sind, also am Ersten nach Vollendung des maßgeblichen Alters. Wer etwa am 15. Mai Geburtstag hat, bekommt die Rente ab 1. Juni. Wer am 1. Juli geboren ist, vollendet das Alter schon am 30. Juni und startet am 1. Juli.
Was zählt zu den 45 Versicherungsjahren? expand_more
Für die Rente für besonders langjährig Versicherte zählen vor allem Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Zeiten der Kindererziehung und der Pflege von Angehörigen sowie in vielen Fällen Zeiten mit Arbeitslosengeld. Welche Monate genau angerechnet werden, prüft nur die Rentenversicherung. Der Rechner nimmt die Jahre als Ihre Einschätzung und zeigt, welche Rentenarten damit offenstehen.
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