Wann kann ich in Rente gehen? Die vier Altersrenten im Vergleich
Stand: Rechenweg mit automatischen Tests geprüftMethodik
Wer 1964 oder später geboren ist, geht mit 67 ohne Abschlag in Rente. Mit 35 Versicherungsjahren ist ein Beginn ab 63 möglich, dann mit 14,4 Prozent Abschlag. Mit 45 Jahren geht es ab 65 ohne Abschlag, bei anerkannter Schwerbehinderung ab 65 abschlagsfrei oder ab 62 mit 10,8 Prozent Abschlag.
Zählt für 35 Jahre (langjährig) und 45 Jahre (besonders langjährig). Ihre Renteninformation nennt die Zeiten.
Regelaltersrente ab
01.06.2031
mit 67 Jahre, noch 55 Monate
Frühester Rentenbeginn
01.06.2027
Altersrente für langjährig Versicherte, Abschlag 14,4 %
Ohne Abschlag ab
01.06.2031
Regelaltersrente
Altersrenten im Überblick
| Rentenart | Ohne Abschlag | Frühestens | Abschlag |
|---|---|---|---|
| Regelaltersrente§ 35 SGB VI, 5 Jahre Wartezeit | 01.06.203167 Jahre | 01.06.203167 Jahre | keiner |
| Altersrente für langjährig Versicherte§ 36 SGB VI, 35 Jahre Wartezeit | 01.06.203167 Jahre | 01.06.202763 Jahre | 14,4 % (48 Monate) |
| Altersrente für besonders langjährig Versicherte§ 38 SGB VI, 45 Jahre Wartezeit (laut Eingabe nicht erfüllt) | 01.06.202965 Jahre | 01.06.202965 Jahre | keiner |
| Altersrente für schwerbehinderte Menschen§ 37 SGB VI, 35 Jahre Wartezeit (laut Eingabe nicht erfüllt) | 01.06.202965 Jahre | 01.06.202662 Jahre | 10,8 % (36 Monate) |
Zeitstrahl
- 01.06.2027Altersrente für langjährig Versicherte: frühestens, mit 14,4 % Abschlag
- 01.06.2031Regelaltersrente ohne Abschlag
- 01.06.2031Altersrente für langjährig Versicherte: ohne Abschlag
Rechenweg
- Geburtsjahr 1964: Regelaltersgrenze 67 Jahre (§ 35 SGB VI).
- Das Alter ist mit Ablauf des 14.05.2031 vollendet (Tag vor dem Geburtstag, § 187 Abs. 2 und § 188 Abs. 2 BGB).
- Die Rente beginnt am 1. des Folgemonats: 01.06.2031 (§ 99 Abs. 1 SGB VI).
- Langjährig Versicherte (35 Jahre): frühestens ab 01.06.2027 mit 63, das sind 48 Monate vor dem abschlagsfreien Beginn, Abschlag 48 × 0,3 % = 14,4 % (§ 77 SGB VI).
- Die Rente muss bis zum Ende des dritten Monats nach Erfüllung der Voraussetzungen beantragt werden, sonst beginnt sie erst im Antragsmonat (§ 99 SGB VI).
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Formel
Lesen Sie die Altersgrenze der jeweiligen Rentenart für Ihr Geburtsjahr ab. Das Alter ist am Tag vor dem Geburtstag vollendet, die Rente beginnt am Ersten des Folgemonats. Liegt der gewünschte Beginn vor dem abschlagsfreien Termin, multiplizieren Sie die Monate dazwischen mit 0,3 Prozent.
Abschlag in Prozent = Monate vor dem abschlagsfreien Beginn × 0,3
- Altersgrenze
- abhängig von Rentenart und Geburtsjahr, ab Jahrgang 1964 67, 65 oder 62 Jahre
- Monate vorzeitig
- Kalendermonate zwischen gewähltem und abschlagsfreiem Rentenbeginn
Rechenbeispiel: geboren am 15. Mai 1964, 40 Versicherungsjahre, Stichtag 1. Oktober 2026
- 1
Regelaltersgrenze für den Jahrgang 1964 nach § 35 SGB VI
= 67 Jahre
- 2
Alter vollendet am 14.05.2031, Regelaltersrente ab 01.06.2031; Monate vom Stichtag bis dahin
= 56 Monate
- 3
Mit 40 Jahren ist die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt: Altersrente für langjährig Versicherte ab 01.06.2027 mit 63, Monate vom Stichtag bis dahin
= 8 Monate
- 4
Abschlag für diesen Beginn: 48 Monate vorzeitig mal 0,3 Prozent
= 14,4 %
- 5
Rente für besonders langjährig Versicherte ab 65: Wartezeit von 45 Jahren mit 40 Versicherungsjahren nicht erreicht
= 40 Jahre
Ohne Abschlag beginnt die Rente am 01.06.2031. Wer schon ab 01.06.2027 gehen will, nimmt dauerhaft 14,4 Prozent weniger in Kauf. Fünf weitere Versicherungsjahre würden den abschlagsfreien Beginn auf den 01.06.2029 vorziehen.
Typische Fehler
errorDie Rente für besonders langjährig Versicherte mit Abschlag früher nehmen wollen
Diese Rente gibt es nur ohne Abschlag und erst ab der Altersgrenze, ab Jahrgang 1964 also mit 65. Wer früher gehen will, wechselt zur Rente für langjährig Versicherte und trägt dort den Abschlag.
errorDen Abschlag der Rente mit 63 für alle Jahrgänge gleich ansetzen
Der Abschlag hängt vom Abstand zwischen 63 und der Regelaltersgrenze ab. Für Jahrgang 1960 sind es 12,0 Prozent, für 1962 13,2 Prozent und erst ab 1964 die vollen 14,4 Prozent.
errorDie Schwerbehinderung erst kurz vor dem Rentenbeginn feststellen lassen
Der Grad der Behinderung von mindestens 50 muss bei Rentenbeginn anerkannt sein. Ein Verfahren beim Versorgungsamt dauert oft Monate, deshalb sollte der Antrag lange vor dem geplanten Termin gestellt werden.
Vier Altersrenten, vier Wege zum Rentenbeginn
Die gesetzliche Rentenversicherung kennt nicht eine Altersgrenze, sondern vier. Welche für Sie gilt, entscheiden Ihre Versicherungsjahre und ein möglicher Grad der Behinderung. Wer mehrere Voraussetzungen erfüllt, kann wählen und sollte die Termine nebeneinanderlegen, bevor er Arbeitsvertrag oder Altersteilzeit plant.
Die Regelaltersrente steht allen mit fünf Jahren Wartezeit offen und kommt nie mit Abschlag. Die Rente für langjährig Versicherte setzt 35 Jahre voraus und ist die einzige Altersrente, die ab 63 möglich ist, allerdings mit Abschlag. Die Rente für besonders langjährig Versicherte verlangt 45 Jahre und bringt den frühesten abschlagsfreien Termin, ab Jahrgang 1964 mit 65. Die Rente für schwerbehinderte Menschen ist die einzige, die schon mit 62 beginnen kann.
Im Beispiel liegen zwischen frühestem und abschlagsfreiem Beginn vier Jahre. In dieser Zeit fließt bereits Rente, aber jeder Monat davon ist um 14,4 Prozent niedriger, und das bleibt so bis zum Lebensende. Ob sich das rechnet, hängt davon ab, wie lange die Rente gezahlt wird und ob bis zum regulären Beginn ein anderes Einkommen zur Verfügung stünde.
Wie stark eine anerkannte Schwerbehinderung den Termin verschiebt, zeigt dieselbe Person mit einem Grad der Behinderung von 50: Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wäre ab 01.06.2029 ohne Abschlag möglich und frühestens ab 01.06.2026 mit 10,8 Prozent Abschlag. Das sind zwei Jahre früher ohne Abschlag als bei der Regelaltersrente und ein um 3,6 Prozentpunkte geringerer Abschlag als bei der Rente mit 63.
Was den Rentenbeginn sonst verschiebt
Zwei Details übersehen viele. Erstens beginnt die Rente immer am Monatsersten nach Vollendung des Alters; wer am 1. eines Monats geboren ist, bekommt sie einen Monat früher. Zweitens zählt der Antrag: Er muss spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Erfüllung der Voraussetzungen eingehen, sonst startet die Rente erst im Antragsmonat. Für vor 1964 Geborene gelten Übergangstabellen, Vertrauensschutzfälle wie Altersteilzeit vor 2007 bildet der Rechner nicht ab.