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Schenkungsteuer-Rechner — Freibetrag und Steuer bei Schenkungen schätzen

Mit dem Schenkungsteuer-Rechner schätzen Sie, wie viel Steuer auf eine Schenkung anfällt. Wert der Schenkung und Verwandtschaftsverhältnis eingeben — der Rechner ermittelt Freibetrag, Steuerklasse und Steuer nach dem vereinfachten ErbStG-Stufentarif. Keine Steuerberatung.

menu_book Ausführlicher Ratgeber: Schenkungsteuer-Rechner erklärt

Schenkungsteuer (Schätzung)

11.000

Freibetrag (je 10 Jahre)

400.000

Steuerpflichtiger Erwerb

100.000

Steuersatz / Steuerklasse

11 % · I

Effektiver Steuersatz

2,2 %

Vereinfachte Schätzung ohne Zusammenrechnung von Vorschenkungen der letzten 10 Jahre (§ 14 ErbStG) und ohne sachliche Befreiungen — keine Steuerberatung.

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So nutzen Sie den Schenkungsteuer-Rechner

Geben Sie den Wert der geplanten oder erhaltenen Schenkung ein und wählen Sie das Verhältnis zum Schenker. Der Rechner zeigt Freibetrag, Steuerklasse, Steuersatz, die geschätzte Steuer und die effektive Belastung. Er betrachtet dabei bewusst die einzelne Schenkung — Vorschenkungen der letzten 10 Jahre müssen Sie gedanklich hinzurechnen.

Die verwendeten Regeln

Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer teilen sich das Gesetz: Freibeträge nach § 16 ErbStG (Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, übrige 20.000 €), Steuerklassen nach § 15 und der Stufentarif nach § 19 samt Härteausgleich an den Stufengrenzen. Der wichtigste Unterschied: Bei Schenkungen an Eltern und Großeltern gilt Steuerklasse II mit nur 20.000 € Freibetrag — im Erbfall wären es Klasse I und 100.000 €.

Der strategische Kern der Schenkungsteuer ist die 10-Jahres-Frist: Freibeträge stehen nicht einmal im Leben, sondern je 10-Jahres-Zeitraum zur Verfügung. Zwei Kinder können so über 20 Jahre 1,6 Millionen Euro steuerfrei erhalten — vorausgesetzt, die Etappen sind sauber getaktet.

Typische Anwendungsfälle

Vorweggenommene Erbfolge ist der Klassiker: Eltern übertragen Vermögen oder Immobilienanteile zu Lebzeiten und nutzen die Freibeträge mehrfach. Der Rechner zeigt schnell, ob eine geplante Tranche unter dem Freibetrag bleibt oder Steuer auslöst. Auch größere Geldgeschenke (Hauskauf-Zuschuss, Unternehmensanteile, teure Hochzeitsgeschenke jenseits üblicher Gelegenheitsgeschenke) lassen sich einordnen — und Beschenkte prüfen, ob eine Anzeige beim Finanzamt Konsequenzen hätte.

Nicht abgebildet sind Vorschenkungs-Zusammenrechnung, sachliche Befreiungen und Bewertungsfragen bei Immobilien oder Betrieben — spätestens dort beginnt die Arbeit des Steuerberaters.

Eine ausführliche Herleitung mit Rechenbeispiel und typischen Fehlern finden Sie im Ratgeber zur Schenkungsteuer.

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Dieselben Freibeträge wie im Erbfall

Ehegatten haben 500.000 Euro, Kinder je 400.000, Enkel 200.000, alle übrigen 20.000. Die Steuerklassen und Tarife entsprechen denen der Erbschaftsteuer.

Ein wesentlicher Unterschied: Der Versorgungsfreibetrag steht nur im Erbfall zu, nicht bei Schenkungen unter Lebenden.

Die Zehnjahresfrist ist der Kern jeder Gestaltung

Freibeträge stehen alle zehn Jahre neu zur Verfügung. Schenkungen innerhalb dieses Zeitraums werden zusammengerechnet.

Wer früh beginnt, kann denselben Freibetrag mehrfach nutzen. Die Frist läuft taggenau ab dem Tag der Ausführung — nicht kalenderjährlich. Eine Schenkung am 2. Januar 2026 ist erst am 2. Januar 2036 wieder frei.

Was als Ausführung gilt

Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Bereicherung tatsächlich eintritt — bei Geld die Gutschrift, bei Immobilien in der Regel die Auflassung und Eintragungsbewilligung.

Der Notartermin allein genügt nicht immer. Bei knappen Fristen sollte der Zeitpunkt bewusst gesteuert werden.

Kettenschenkung als Gestaltung

Möchte ein Elternteil dem Schwiegerkind zuwenden, das nur 20.000 Euro Freibetrag hat, kann die Zuwendung über das eigene Kind laufen — dieses schenkt weiter.

Das ist zulässig, verlangt aber, dass das Zwischenglied tatsächlich frei verfügen kann. Eine im Vertrag festgeschriebene Weitergabepflicht lässt die Konstruktion scheitern.

Nießbrauch senkt den Wert

Wird eine Immobilie unter Vorbehalt des Nießbrauchs übertragen, mindert der kapitalisierte Wert des Nießbrauchs die Bemessungsgrundlage.

Je jünger der Schenker, desto höher der Nießbrauchswert und desto größer die Ersparnis. Das ist eines der wirksamsten Instrumente der vorweggenommenen Erbfolge — und ein Grund, früh zu beginnen.

Anzeigepflicht binnen drei Monaten

Jede Schenkung ist dem Finanzamt binnen drei Monaten anzuzeigen, auch wenn sie unter dem Freibetrag liegt. Notare und Banken melden zusätzlich.

Das Unterlassen kann als Steuerhinterziehung gewertet werden. Und ohne Anzeige beginnt die Festsetzungsfrist nicht zu laufen — die Sache bleibt also dauerhaft offen.

Schenkungen steuerlich gestalten

  1. 01 Freibeträge leben alle 10 Jahre neu auf: Wer früh und in Etappen schenkt, überträgt großes Vermögen komplett steuerfrei — das ist der wichtigste Gestaltungshebel überhaupt.
  2. 02 Achtung bei Schenkungen an Eltern: Anders als im Erbfall gilt hier nur Steuerklasse II mit 20.000 Euro Freibetrag — die Richtung der Schenkung macht einen großen Unterschied.
  3. 03 Mehrere Schenkungen derselben Person innerhalb von 10 Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG) — der Rechner betrachtet nur die einzelne Schenkung.

Häufige Fragen zur Schenkungsteuer

Wie viel darf ich steuerfrei verschenken? expand_more
An den Ehepartner 500.000 Euro, an jedes Kind 400.000, an Enkel 200.000 Euro — jeweils innerhalb von 10 Jahren. Geschwister, Nichten, Neffen und Nichtverwandte haben nur 20.000 Euro Freibetrag.
Wie hoch ist die Schenkungsteuer über dem Freibetrag? expand_more
Es gilt derselbe Stufentarif wie bei der Erbschaftsteuer: In Steuerklasse I 7 bis 30 Prozent, in Klasse II 15 bis 43, in Klasse III 30 bis 50 Prozent — jeweils auf den steuerpflichtigen Erwerb nach Abzug des Freibetrags.
Worin unterscheiden sich Schenkung- und Erbschaftsteuer? expand_more
Die Tarife sind identisch, aber zwei Punkte weichen ab: Eltern rutschen bei Schenkungen von Steuerklasse I in Klasse II (Freibetrag nur 20.000 statt 100.000 Euro), und Versorgungsfreibeträge gibt es nur im Erbfall. Dafür lassen sich Schenkungs-Freibeträge alle 10 Jahre erneut nutzen.
Was ist die 10-Jahres-Frist genau? expand_more
Alle Schenkungen derselben Person innerhalb von 10 Jahren werden für Freibetrag und Steuersatz zusammengerechnet. Erst nach Ablauf der Frist beginnt der Freibetrag von vorn — deshalb planen viele Familien Vermögensübertragungen in 10-Jahres-Etappen.
Muss ich eine Schenkung dem Finanzamt melden? expand_more
Ja — Schenkungen sind innerhalb von drei Monaten formlos anzuzeigen (§ 30 ErbStG), auch wenn sie unter dem Freibetrag liegen. Bei notariell beurkundeten Schenkungen übernimmt der Notar die Anzeige.

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