Schenkungsteuer-Rechner — Freibetrag und Steuer bei Schenkungen schätzen
Mit dem Schenkungsteuer-Rechner schätzen Sie, wie viel Steuer auf eine Schenkung anfällt. Wert der Schenkung und Verwandtschaftsverhältnis eingeben — der Rechner ermittelt Freibetrag, Steuerklasse und Steuer nach dem vereinfachten ErbStG-Stufentarif. Keine Steuerberatung.
Schenkungsteuer (Schätzung)
11.000 €
Freibetrag (je 10 Jahre)
400.000 €
Steuerpflichtiger Erwerb
100.000 €
Steuersatz / Steuerklasse
11 % · I
Effektiver Steuersatz
2,2 %
Vereinfachte Schätzung ohne Zusammenrechnung von Vorschenkungen der letzten 10 Jahre (§ 14 ErbStG) und ohne sachliche Befreiungen — keine Steuerberatung.
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Mehr Infos baldSo nutzen Sie den Schenkungsteuer-Rechner
Geben Sie den Wert der geplanten oder erhaltenen Schenkung ein und wählen Sie das Verhältnis zum Schenker. Der Rechner zeigt Freibetrag, Steuerklasse, Steuersatz, die geschätzte Steuer und die effektive Belastung. Er betrachtet dabei bewusst die einzelne Schenkung — Vorschenkungen der letzten 10 Jahre müssen Sie gedanklich hinzurechnen.
Die verwendeten Regeln
Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer teilen sich das Gesetz: Freibeträge nach § 16 ErbStG (Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, übrige 20.000 €), Steuerklassen nach § 15 und der Stufentarif nach § 19 samt Härteausgleich an den Stufengrenzen. Der wichtigste Unterschied: Bei Schenkungen an Eltern und Großeltern gilt Steuerklasse II mit nur 20.000 € Freibetrag — im Erbfall wären es Klasse I und 100.000 €.
Der strategische Kern der Schenkungsteuer ist die 10-Jahres-Frist: Freibeträge stehen nicht einmal im Leben, sondern je 10-Jahres-Zeitraum zur Verfügung. Zwei Kinder können so über 20 Jahre 1,6 Millionen Euro steuerfrei erhalten — vorausgesetzt, die Etappen sind sauber getaktet.
Typische Anwendungsfälle
Vorweggenommene Erbfolge ist der Klassiker: Eltern übertragen Vermögen oder Immobilienanteile zu Lebzeiten und nutzen die Freibeträge mehrfach. Der Rechner zeigt schnell, ob eine geplante Tranche unter dem Freibetrag bleibt oder Steuer auslöst. Auch größere Geldgeschenke (Hauskauf-Zuschuss, Unternehmensanteile, teure Hochzeitsgeschenke jenseits üblicher Gelegenheitsgeschenke) lassen sich einordnen — und Beschenkte prüfen, ob eine Anzeige beim Finanzamt Konsequenzen hätte.
Nicht abgebildet sind Vorschenkungs-Zusammenrechnung, sachliche Befreiungen und Bewertungsfragen bei Immobilien oder Betrieben — spätestens dort beginnt die Arbeit des Steuerberaters.
Eine ausführliche Herleitung mit Rechenbeispiel und typischen Fehlern finden Sie im Ratgeber zur Schenkungsteuer.
Passende Rechner
Dieselben Freibeträge wie im Erbfall
Ehegatten haben 500.000 Euro, Kinder je 400.000, Enkel 200.000, alle übrigen 20.000. Die Steuerklassen und Tarife entsprechen denen der Erbschaftsteuer.
Ein wesentlicher Unterschied: Der Versorgungsfreibetrag steht nur im Erbfall zu, nicht bei Schenkungen unter Lebenden.
Die Zehnjahresfrist ist der Kern jeder Gestaltung
Freibeträge stehen alle zehn Jahre neu zur Verfügung. Schenkungen innerhalb dieses Zeitraums werden zusammengerechnet.
Wer früh beginnt, kann denselben Freibetrag mehrfach nutzen. Die Frist läuft taggenau ab dem Tag der Ausführung — nicht kalenderjährlich. Eine Schenkung am 2. Januar 2026 ist erst am 2. Januar 2036 wieder frei.
Was als Ausführung gilt
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Bereicherung tatsächlich eintritt — bei Geld die Gutschrift, bei Immobilien in der Regel die Auflassung und Eintragungsbewilligung.
Der Notartermin allein genügt nicht immer. Bei knappen Fristen sollte der Zeitpunkt bewusst gesteuert werden.
Kettenschenkung als Gestaltung
Möchte ein Elternteil dem Schwiegerkind zuwenden, das nur 20.000 Euro Freibetrag hat, kann die Zuwendung über das eigene Kind laufen — dieses schenkt weiter.
Das ist zulässig, verlangt aber, dass das Zwischenglied tatsächlich frei verfügen kann. Eine im Vertrag festgeschriebene Weitergabepflicht lässt die Konstruktion scheitern.
Nießbrauch senkt den Wert
Wird eine Immobilie unter Vorbehalt des Nießbrauchs übertragen, mindert der kapitalisierte Wert des Nießbrauchs die Bemessungsgrundlage.
Je jünger der Schenker, desto höher der Nießbrauchswert und desto größer die Ersparnis. Das ist eines der wirksamsten Instrumente der vorweggenommenen Erbfolge — und ein Grund, früh zu beginnen.
Anzeigepflicht binnen drei Monaten
Jede Schenkung ist dem Finanzamt binnen drei Monaten anzuzeigen, auch wenn sie unter dem Freibetrag liegt. Notare und Banken melden zusätzlich.
Das Unterlassen kann als Steuerhinterziehung gewertet werden. Und ohne Anzeige beginnt die Festsetzungsfrist nicht zu laufen — die Sache bleibt also dauerhaft offen.
Schenkungen steuerlich gestalten
- 01 Freibeträge leben alle 10 Jahre neu auf: Wer früh und in Etappen schenkt, überträgt großes Vermögen komplett steuerfrei — das ist der wichtigste Gestaltungshebel überhaupt.
- 02 Achtung bei Schenkungen an Eltern: Anders als im Erbfall gilt hier nur Steuerklasse II mit 20.000 Euro Freibetrag — die Richtung der Schenkung macht einen großen Unterschied.
- 03 Mehrere Schenkungen derselben Person innerhalb von 10 Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG) — der Rechner betrachtet nur die einzelne Schenkung.
Häufige Fragen zur Schenkungsteuer
Wie viel darf ich steuerfrei verschenken? expand_more
Wie hoch ist die Schenkungsteuer über dem Freibetrag? expand_more
Worin unterscheiden sich Schenkung- und Erbschaftsteuer? expand_more
Was ist die 10-Jahres-Frist genau? expand_more
Muss ich eine Schenkung dem Finanzamt melden? expand_more
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