rechnerportal
Finanzen · Ratgeber

Wie viel Schenkungsteuer fällt an?

Schenkungen werden wie Erbschaften besteuert: Vom Wert der Schenkung wird der persönliche Freibetrag abgezogen (Kinder 400.000 Euro, Ehepartner 500.000 Euro, je 10 Jahre), der Rest unterliegt dem Stufentarif von 7 bis 50 Prozent. Wichtigster Unterschied zum Erbfall: Eltern erhalten als Beschenkte nur Steuerklasse II mit 20.000 Euro Freibetrag.

Schenkungsteuer (Schätzung)

11.000

Freibetrag (je 10 Jahre)

400.000

Steuerpflichtiger Erwerb

100.000

Steuersatz / Steuerklasse

11 % · I

Effektiver Steuersatz

2,2 %

Vereinfachte Schätzung ohne Zusammenrechnung von Vorschenkungen der letzten 10 Jahre (§ 14 ErbStG) und ohne sachliche Befreiungen — keine Steuerberatung.

Derzeit ohne Vermittlung oder Angebotsstrecke

Diese Seite dient aktuell nur der Orientierung. rechnerportal.net vermittelt derzeit keine Anbieter und gibt keine individuelle Empfehlung ab.

Mehr Infos bald

Direkt zum Tool: Schenkungsteuer-Rechner öffnen

Formel

Steuerpflichtiger Erwerb ist der Wert der Schenkung minus persönlichem Freibetrag, der je Schenker alle zehn Jahre neu zur Verfügung steht. Darauf wird der Stufensatz der Steuerklasse angewendet, gedeckelt durch den Härteausgleich.

Steuer = (Schenkung − Freibetrag) · Stufensatz, ggf. Härteausgleich

Schenkung
Wert der Zuwendung in Euro
Freibetrag
Persönlicher Freibetrag je Schenker und 10-Jahres-Zeitraum
Stufensatz
Steuersatz nach § 19 ErbStG je Steuerklasse und Erwerbshöhe

Rechenbeispiel: Schenkung von 100.000 Euro an die Eltern

  1. 1

    Steuerklasse bestimmen: Eltern sind bei Schenkungen Steuerklasse II (nicht I wie im Erbfall)

  2. 2

    Freibetrag abziehen: 100.000 − 20.000

    = 80.000 Euro steuerpflichtig

  3. 3

    Tarifstufe bis 300.000, Steuerklasse II: Steuersatz 20 Prozent

  4. 4

    Steuer: 80.000 · 20 %

    = 16.000 Euro

Dieselben 100.000 Euro wären im Erbfall an die Eltern komplett steuerfrei geblieben (Klasse I, Freibetrag 100.000) — die Richtung und der Zeitpunkt einer Übertragung entscheiden über die Steuer.

Typische Fehler

errorMehrere Schenkungen getrennt gerechnet

Alle Zuwendungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG). Wer heute 300.000 Euro und in fünf Jahren weitere 200.000 Euro ans Kind verschenkt, hat den 400.000er-Freibetrag nur einmal — die zweite Tranche ist teilweise steuerpflichtig.

errorSchenkung nicht angezeigt

Jede Schenkung ist dem Finanzamt binnen drei Monaten formlos anzuzeigen — auch unter dem Freibetrag. Unterbleibt das, drohen Zinsen und im Ernstfall der Vorwurf der Steuerhinterziehung; bei notariellen Schenkungen übernimmt der Notar die Anzeige.

Schenkungsteuer verstehen — das Zehn-Jahres-Spiel

Schenkung- und Erbschaftsteuer stehen im selben Gesetz und teilen sich Freibeträge, Steuerklassen und den Stufentarif. Der strategische Unterschied liegt in der Zeit: Während der Erbfall nur einmal eintritt, entstehen Schenkungs-Freibeträge alle zehn Jahre neu. Wer Vermögen früh und in Etappen überträgt, kann Beträge steuerfrei weitergeben, die im Erbfall sechsstellige Steuern auslösen würden — das ist der Kern jeder vorweggenommenen Erbfolge.

Zwei Abweichungen vom Erbfall muss man kennen. Erstens die Elternfalle: Schenkungen an Eltern und Großeltern fallen in Steuerklasse II mit nur 20.000 € Freibetrag, während dieselben Personen im Erbfall Klasse I und 100.000 € genießen. Das Rechenbeispiel zeigt die Folge — 16.000 € Steuer auf eine Schenkung, die als Erbschaft steuerfrei gewesen wäre. Zweitens fehlen bei Schenkungen die Versorgungsfreibeträge, die Ehepartnern und Kindern im Erbfall zusätzlich zustehen.

Die wichtigste Regel für die Praxis ist die Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG: Alle Zuwendungen derselben Person binnen zehn Jahren gelten steuerlich als ein Erwerb. Der Rechner betrachtet bewusst die einzelne Schenkung — wer bereits beschenkt wurde, addiert die Vorschenkungen gedanklich zum eingegebenen Wert. Und weil auch der spätere Erbfall mit Schenkungen der letzten zehn Jahre zusammengerechnet wird, ist der Abstand zwischen letzter Schenkung und Erbfall Teil jeder seriösen Planung.

Formal gilt: Jede Schenkung ist dem Finanzamt binnen drei Monaten anzuzeigen, unabhängig von der Höhe. Bei beurkundeten Schenkungen erledigt das der Notar. Für Bewertungsfragen (Immobilien, Unternehmensanteile, Nießbrauch) und Gestaltungen wie Kettenschenkungen gehört der Fall in steuerliche Beratung — der Rechner liefert die Größenordnung, nicht die Gestaltung.

Passende Rechner

Häufige Fragen: Schenkungsteuer-Rechner

Wie oft kann ich den Freibetrag nutzen? expand_more
Alle zehn Jahre neu, und zwar je Schenker-Beschenkten-Paar. Beide Elternteile können also jedem Kind gemeinsam 800.000 Euro pro Jahrzehnt steuerfrei übertragen — über zwei Jahrzehnte 1,6 Millionen.
Warum werden Eltern bei Schenkungen schlechter behandelt als im Erbfall? expand_more
Das Gesetz privilegiert die Vermögensweitergabe an die nächste Generation. Rückübertragungen an Eltern und Großeltern fallen deshalb bei Schenkungen in Steuerklasse II mit nur 20.000 Euro Freibetrag — im Erbfall gilt Klasse I mit 100.000 Euro.
Zählen auch Gelegenheitsgeschenke? expand_more
Übliche Gelegenheitsgeschenke zu Geburtstag, Hochzeit oder Examen sind steuerfrei, solange sie zum Anlass und den Vermögensverhältnissen passen. Ein Auto zur bestandenen Prüfung kann üblich sein — eine Eigentumswohnung ist es in der Regel nicht.
Wie werden Immobilien bei Schenkungen bewertet? expand_more
Grundsätzlich mit dem Verkehrswert nach dem Bewertungsgesetz — seit 2023 liegen die Ansätze nah am Marktpreis. Für Nießbrauch-Vorbehalte und Bewertungsfragen führt kein Weg an professioneller Beratung vorbei; der Rechner erwartet den fertigen Wert als Eingabe.

Verwandte Rechner

Verwandte Begriffe