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Teilzeit-Gehalt-Rechner — Netto bei reduzierter Stundenzahl

Der Teilzeit-Gehalt-Rechner rechnet ein Vollzeitgehalt auf Ihre Teilzeitstunden herunter und schätzt das Netto nach Steuern und Sozialabgaben — mit Vergleich zum Vollzeit-Netto.

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Teilzeit-Netto

1.048,42 €

Teilzeit-Brutto

1.750,00 €

Vollzeit-Netto (Vergleich)

2.096,85 €

Abgabenquote 40.09 %. Vereinfachtes Modell, keine Steuerberatung.

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Vom Vollzeit- zum Teilzeitgehalt

Stundenverhältnis und Abgaben bestimmen das Netto. Der Rechner zeigt den Vergleich zur Vollzeit.

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Warum das Netto nicht proportional sinkt

Bei halber Arbeitszeit sinkt das Brutto auf die Hälfte, das Netto aber weniger stark. Grund ist die Steuerprogression: Der Grundfreibetrag und die niedrigen Tarifzonen wirken nun auf einen größeren Anteil des Einkommens.

Praktisch heißt das: Der Wechsel von Vollzeit auf 50 Prozent kostet netto oft nur 40 bis 45 Prozent. Wer die Entscheidung mit einer Halbierung im Kopf trifft, rechnet zu pessimistisch.

Der gesetzliche Anspruch auf Teilzeit

Nach § 8 TzBfG können Sie eine Verringerung verlangen, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb regelmäßig mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.

Der Antrag muss spätestens drei Monate vorher gestellt werden. Der Arbeitgeber kann nur aus betrieblichen Gründen ablehnen — und muss spätestens einen Monat vor Beginn schriftlich antworten. Versäumt er das, gilt die Verringerung als festgelegt.

Brückenteilzeit statt Einbahnstraße

Die klassische Teilzeit nach § 8 TzBfG ist dauerhaft — ein Rückkehrrecht in Vollzeit gibt es nicht automatisch. Genau das hält viele davon ab.

Die Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG erlaubt eine befristete Verringerung von einem bis fünf Jahren mit anschließender Rückkehr. Voraussetzung: mehr als 45 Beschäftigte im Betrieb.

Diskriminierungsverbot

§ 4 TzBfG verbietet, Teilzeitbeschäftigte schlechter zu behandeln als Vollzeitkräfte — es sei denn, sachliche Gründe rechtfertigen es.

Praktisch bedeutet das: Zulagen, Sonderzahlungen, Weiterbildung und Aufstiegschancen stehen anteilig zu. Eine Weihnachtsgratifikation nur für Vollzeitkräfte ist unzulässig.

Urlaub wird in Wochen gerechnet, nicht in Tagen

Bei gleichbleibender Zahl der Arbeitstage bleibt der Urlaubsanspruch in Tagen unverändert — nur die täglichen Stunden sinken. Wer dagegen von fünf auf drei Tage reduziert, hat entsprechend weniger Urlaubstage bei gleicher Zahl freier Wochen.

Wichtig: Urlaub, der in einer Vollzeitphase erworben wurde, darf bei späterer Reduzierung nicht nachträglich gekürzt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof mehrfach entschieden.

Auswirkungen auf Rente und Lohnersatz

Rentenanwartschaften entstehen aus dem beitragspflichtigen Entgelt. Weniger Gehalt heißt weniger Entgeltpunkte — dauerhaft.

Auch Kranken-, Arbeitslosen- und Elterngeld bemessen sich am vorherigen Netto. Wer Elterngeld plant, sollte deshalb den Zeitpunkt der Reduzierung mitbedenken: Der Bemessungszeitraum liegt vor der Geburt.

Teilzeit: Gehalt und Ansprüche im Blick

  1. 01 Das Netto sinkt durch die Abgaben nicht ganz proportional zur Stundenreduzierung.
  2. 02 Prüfen Sie bei Paaren, ob die Steuerklassenwahl noch passt.
  3. 03 Beachten Sie Auswirkungen auf Rentenpunkte und spätere Ansprüche.

Häufige Fragen zu Teilzeitgehalt und Ansprüchen

Wie wird das Teilzeitgehalt berechnet? expand_more
Das Vollzeitbrutto wird im Verhältnis der Teilzeit- zu den Vollzeitstunden reduziert.
Wie genau ist das Netto? expand_more
Es ist eine vereinfachte Schätzung mit pauschalen Sätzen je Steuerklasse.
Ist das eine Steuerberatung? expand_more
Nein, der Rechner gibt eine grobe Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

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