Was verdient man in E13 TV-L Stufe 1? Einstiegsgehalt 2026 mit Sonderzahlung
Stand: Rechenweg mit automatischen Tests geprüftMethodik
In der Entgeltgruppe E13 Stufe 1 zahlt der TV-L seit 1. April 2026 monatlich 4.759,37 Euro brutto in Vollzeit. Dazu kommt im November eine Jahressonderzahlung von 46,47 Prozent eines Monatsentgelts, also 2.211,68 Euro. Zusammen ergibt das 59.324,12 Euro Jahresbrutto. In Nordrhein-Westfalen entspricht das bei 39,83 Wochenstunden rund 27,48 Euro pro Stunde.
Monatsbrutto
4.035,07 €
Jahresbrutto mit Sonderzahlung
51.420,91 €
davon Jahressonderzahlung 3.000,07 € (74,35 %)
Stundenlohn
23,30 €
39,83 von 39,83 Wochenstunden
E9b in allen Stufen
| Stufe | Monatsbrutto | Jahresbrutto | Sonderzahlung |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 3.620,10 € | 46.132,74 € | 2.691,54 € |
| Stufe 2 | 3.870,81 € | 49.327,67 € | 2.877,95 € |
| Stufe 3 | 4.035,07 € | 51.420,91 € | 3.000,07 € |
| Stufe 4 | 4.488,99 € | 57.205,44 € | 3.337,56 € |
| Stufe 5 | 4.875,10 € | 62.125,84 € | 3.624,64 € |
| Stufe 6 | 5.014,87 € | 63.907,00 € | 3.728,56 € |
Entgelttabelle TV-L (Tarifvertrag der Länder, alle Länder außer Hessen), gültig vom 1. April 2026 bis 28. Februar 2027 (Tarifeinigung 2026: +2,8 %, mindestens 100 €). Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L als Prozentsatz eines Monatsentgelts, gestaffelt von 87,43 % (E1 bis E4) bis 32,53 % (E14, E15). Wochenarbeitszeit nach § 6 TV-L je Land, Tarifgebiet Ost 40 Stunden. Angegeben ist das Tabellenentgelt brutto; Zulagen und Zuschläge kommen hinzu. Für Bund und Kommunen gilt der TVöD, siehe TVöD-Rechner. Stand 2026, ohne Gewähr.
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Formel
Lesen Sie das Monatsentgelt für Entgeltgruppe und Stufe aus der Tabelle ab und nehmen Sie es mal zwölf. Addieren Sie die Jahressonderzahlung als Prozentsatz eines Monatsentgelts und kürzen Sie bei Teilzeit alles anteilig.
Jahresbrutto = Tabellenentgelt × 12 × Teilzeitquote + Tabellenentgelt × Sonderzahlungssatz × Teilzeitquote
- Sonderzahlungssatz
- E12 und E13 46,47 Prozent, E9a bis E11 74,35 Prozent, E14 und E15 32,53 Prozent
- Teilzeitquote
- vereinbarte Wochenstunden geteilt durch die Vollzeitstunden des Landes
Rechenbeispiel: E13 Stufe 1, Vollzeit in Nordrhein-Westfalen
- 1
Tabellenentgelt E13 Stufe 1 im Monat
= 4.759,37 Euro
- 2
Zwölf Monatsentgelte
= 57.112,44 Euro
- 3
Jahressonderzahlung mit 46,47 Prozent
= 2.211,68 Euro
- 4
Jahresbrutto insgesamt
= 59.324,12 Euro
- 5
Stundenlohn bei 39,83 Wochenstunden
= 27,48 Euro
Mit dem Aufstieg in Stufe 3 steigt das Monatsentgelt auf 5.366,89 Euro und das Jahresbrutto auf 66.896,67 Euro. Die Einstiegsstufe ist also nur der Startpunkt.
Typische Fehler
errorDie Sonderzahlung wie in niedrigeren Gruppen angesetzt
Die Jahressonderzahlung sinkt mit der Entgeltgruppe. E11 erhält 74,35 Prozent, E13 nur 46,47 Prozent eines Monatsentgelts. Wer den höheren Satz überträgt, überschätzt das Jahresbrutto in E13 Stufe 1 um mehr als 1.300 Euro.
errorDen Stundenlohn aus einem anderen Bundesland übernommen
Die Wochenarbeitszeit unterscheidet sich je nach Land. In Bayern gelten 40 Stunden, in Nordrhein-Westfalen 39,83. Bei gleichem Monatsentgelt ergibt sich in E13 Stufe 1 deshalb ein Stundenlohn von 27,37 statt 27,48 Euro.
errorHessen mit der TV-L-Tabelle gerechnet
Hessen ist nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und hat einen eigenen Tarifvertrag. Die hier genutzte Entgelttabelle gilt für alle anderen Länder. Für Hessen brauchen Sie die dort gültige Tabelle.
E13 im Landesdienst: typische Stellen und der Weg durch die Stufen
Die Entgeltgruppe E13 ist im Landesdienst die übliche Eingruppierung für Tätigkeiten, die ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium voraussetzen. Man findet sie an Hochschulen und Forschungseinrichtungen ebenso wie in Landesbehörden und Ministerien. Viele Beschäftigte steigen dort in Stufe 1 ein, wer einschlägige Berufserfahrung mitbringt, kann auch höher eingestuft werden.
Der Blick auf die Stufenreihe zeigt, wie viel Luft nach oben bleibt. Von 4.759,37 Euro in Stufe 1 geht es über 5.106,09 und 5.366,89 Euro bis auf 6.764,69 Euro in Stufe 6. Der Aufstieg folgt festen Laufzeiten, sofern die Leistung stimmt. Wer ein Angebot für E13 vergleicht, sollte deshalb nicht nur auf den Einstieg schauen, sondern auf das Gehalt in fünf oder zehn Jahren.
An Hochschulen sind E13-Stellen häufig in Teilzeit ausgeschrieben, etwa mit 50 oder 65 Prozent. Die Sonderzahlung wird dann ebenso anteilig gekürzt wie das Monatsentgelt. Der Stundenlohn bleibt gleich, was den Vergleich mit Stellen in Vollzeit erleichtert.
Vom Tabellenwert zum Nettogehalt
Der Rechner zeigt Bruttowerte nach Tarif. Was davon netto ankommt, hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und Krankenkasse ab. Hinzu kommt im öffentlichen Dienst der Länder die Zusatzversorgung, für die auch Beschäftigte einen Beitrag leisten. Für eine Nettoschätzung übertragen Sie das Monatsbrutto in einen Brutto-Netto-Rechner.
Die Jahressonderzahlung wird mit dem Novembergehalt ausgezahlt und ist steuerlich ein sonstiger Bezug. Im November fällt die Lohnsteuer deshalb spürbar höher aus als in den übrigen Monaten. Wer im laufenden Jahr eingestellt wird, erhält die Sonderzahlung meist nur anteilig. Die Zahlen hier dienen der Orientierung und ersetzen nicht die Auskunft der Personalstelle.
Bedenken Sie beim Vergleich über mehrere Jahre außerdem, dass die aktuelle Tabelle nur bis zum 28. Februar 2027 gilt. Zum 1. März 2027 tritt eine neue Entgelttabelle in Kraft, die Werte für E13 ändern sich dann erneut. Prüfen Sie ab diesem Zeitpunkt, ob der Rechner bereits mit der neuen Tabelle arbeitet.