TVöD-Rechner — Entgelt nach Entgeltgruppe und Stufe ermitteln
Der TVöD-Rechner zeigt das Tabellenentgelt im öffentlichen Dienst des Bundes. Wählen Sie Entgeltgruppe und Stufe, und der Rechner ermittelt Monats- und Jahresentgelt sowie den Stundenlohn — auch für Teilzeit.
Monatsentgelt brutto
3.981,07 €
Jahresentgelt
47.772,84 €
Stundenlohn Vollzeit
23,48 €
Tabelle gültig bis
31.03.2027
Entgelttabelle TVöD Bund, gültig vom 1. Mai 2026 bis 31. März 2027, bei einer Regelarbeitszeit von 39 Wochenstunden. Der TVöD VKA für Kommunen hat eigene Werte und ist hier nicht abgebildet. Angegeben ist das Tabellenentgelt brutto — Zulagen, Jahressonderzahlung und Zuschläge kommen je nach Tätigkeit hinzu.
Wie sich das Entgelt bestimmt
Im TVöD hängt das Gehalt an zwei Größen: der Entgeltgruppe und der Stufe. Die Entgeltgruppe ergibt sich aus der Tätigkeit und ihrer Bewertung, von E1 für einfachste Tätigkeiten bis E15 für Aufgaben mit abgeschlossenem Hochschulstudium und besonderer Verantwortung.
Die Stufe innerhalb der Gruppe hängt an der Berufserfahrung. Sie beginnt bei Stufe 1 und steigt in festen Zeitabständen bis zur Stufe 6. Zwischen Stufe 1 und Stufe 6 derselben Gruppe liegen je nach Eingruppierung zwischen 25 und 45 Prozent Unterschied — die Stufe ist also fast so wichtig wie die Gruppe.
Was die Tabelle nicht abbildet
Das Tabellenentgelt ist die Grundlage, nicht das ganze Gehalt. Nicht enthalten sind die Jahressonderzahlung, die im November ausgezahlt wird und nach Entgeltgruppe gestaffelt ist, sowie sämtliche Zulagen und Zuschläge.
Gerade im Gesundheits- und Sicherheitsbereich machen Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst einen erheblichen Teil des tatsächlichen Einkommens aus. Wer sein Nettoeinkommen abschätzen will, sollte deshalb vom Tabellenwert ausgehen und die individuellen Bestandteile ergänzen.
Ein Hinweis zur Gültigkeit: Tarifverträge werden regelmäßig neu verhandelt. Die hier hinterlegte Tabelle gilt bis zum 31. März 2027 — danach ändern sich die Beträge.
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Entgeltgruppe und Stufe
Die Entgeltgruppe ergibt sich aus der Tätigkeit, nicht aus der Qualifikation. Maßgeblich ist, welche Tätigkeitsmerkmale die Stelle erfüllt — beschrieben in der Entgeltordnung.
Die Stufe bildet die Berufserfahrung ab. Sie steigt automatisch nach festgelegten Zeiten, wobei die Stufenlaufzeiten mit jeder Stufe länger werden.
Berufserfahrung wird nicht immer angerechnet
Bei Neueinstellung wird einschlägige Berufserfahrung angerechnet — aber nur, wenn sie für die konkrete Tätigkeit verwertbar ist und nicht zu lange zurückliegt.
Hier besteht Verhandlungsspielraum, der oft ungenutzt bleibt. Zwischen Stufe 1 und Stufe 3 liegen mehrere hundert Euro monatlich, dauerhaft.
Die Jahressonderzahlung
Sie entspricht einem Anteil des durchschnittlichen Monatsentgelts und wird im November gezahlt. Der Prozentsatz sinkt mit steigender Entgeltgruppe.
Voraussetzung ist in der Regel, dass das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember besteht. Wer im November kündigt, verliert sie vollständig.
Die Zusatzversorgung ist der unterschätzte Vorteil
Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten über die VBL oder eine kommunale Zusatzversorgungskasse eine Betriebsrente, die überwiegend vom Arbeitgeber finanziert wird.
Im Vergleich mit der Privatwirtschaft wird dieser Baustein meist übersehen. Er entspricht wirtschaftlich einem erheblichen Gehaltsanteil und fehlt in jedem reinen Bruttovergleich.
Stufengleiche Höhergruppierung
Bei einer Höhergruppierung wird seit einigen Jahren stufengleich zugeordnet — die erreichte Stufe bleibt erhalten.
Früher führte ein Aufstieg gelegentlich zu einem Rückschritt in der Stufe und damit zu geringen oder gar keinen Zuwächsen. Diese Regelung war ein spürbarer Fortschritt.
Was der Tarifvertrag sonst regelt
Wochenarbeitszeit, Urlaubsanspruch, Zuschläge für Schicht- und Wechselschicht, Zeitzuschläge und der besondere Kündigungsschutz für langjährig Beschäftigte.
Diese Bestandteile sind bei einem Vergleich mit der Privatwirtschaft mitzurechnen. Ein höheres Bruttogehalt außerhalb des öffentlichen Dienstes gleicht sie nicht automatisch aus.
TVöD: Eingruppierung und Stufen
- 01 Die Stufe steigt mit der Zeit in der Entgeltgruppe: nach einem Jahr auf Stufe 2, dann nach zwei, drei, vier und fünf weiteren Jahren.
- 02 Bei einem Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe beginnt die Stufenlaufzeit nicht bei null — Sie werden stufengleich oder betragsnah eingruppiert.
- 03 Zur Tabellenvergütung kommt die Jahressonderzahlung im November, deren Höhe nach Entgeltgruppe gestaffelt ist.
Häufige Fragen zum TVöD
Was ist der Unterschied zwischen TVöD Bund und TVöD VKA? expand_more
Wie komme ich in eine höhere Stufe? expand_more
Warum entspricht mein Kontoauszug nicht diesem Betrag? expand_more
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