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Überstunden auszahlen Rechner — Überstundenvergütung berechnen

Überstunden auszahlen Rechner: Berechnen Sie Ihre Überstundenvergütung mit Stundenlohn, Zuschlag und transparentem Berechnungsweg — in vier einfachen Schritten.

40 h
10 h (Teilzeit)40 h (Vollzeit)48 h
20 Stunden
1 h100 h

Gesetzlich nicht vorgeschrieben — hängt vom Arbeits- oder Tarifvertrag ab.

Überstundenvergütung (brutto)

577,37 €

Stundenlohn (brutto)

23,09 €

Pro Überstunde (inkl. Zuschlag)

28,87 €

Berechnungsweg
1. Monatsstunden173,2 h/Monat

40 h/Woche × 4.33 Wochen

2. Stundenlohn23,09 €

4.000,00 € ÷ 173,2 h

3. Vergütung pro Überstunde28,87 €

23,09 € × (1 + 25 %)

4. Gesamtvergütung577,37 €

28,87 € × 20 Stunden

Grundvergütung461,89 €
Zuschlag (25 %)115,47 €
Gesamtvergütung577,37 €

Rechtlicher Hinweis

Ein gesetzlicher Anspruch auf Überstundenzuschläge besteht nicht. Zuschläge werden durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung geregelt. Ohne vertragliche Regelung haben Arbeitnehmer Anspruch auf den regulären Stundenlohn (ohne Zuschlag). Überstunden verfallen nicht automatisch. Für die Einordnung im Einzelfall sind Vertragsunterlagen und mögliche Ausschlussfristen entscheidend.

Berechnung auf Basis von 4,33 Wochen/Monat (52 ÷ 12). Bruttowerte — die Netto-Auszahlung hängt von Steuerklasse und Sozialversicherungsbeiträgen ab. Überstundenvergütung wird wie laufender Arbeitslohn versteuert.

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So bedienen Sie den Überstunden-Rechner

  1. Bruttomonatsgehalt eingeben — Tragen Sie Ihr monatliches Bruttogehalt ein. Der Rechner ermittelt daraus Ihren Stundenlohn. Bei variablem Gehalt (Provisionen, Zulagen) verwenden Sie den Durchschnitt der letzten Monate.

  2. Wochenstunden einstellen — Geben Sie Ihre vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit an. Vollzeit sind in Deutschland typischerweise 38,5–40 Stunden. Teilzeitkräfte stellen die entsprechend niedrigere Stundenzahl ein.

  3. Überstunden und Zuschlag wählen — Geben Sie die Anzahl der abzugeltenden Überstunden ein und wählen Sie den Zuschlag. 25 % ist der häufigste tarifliche Zuschlag. Ohne vertragliche Regelung wählen Sie 0 %.

  4. Ergebnis ablesen — Der Rechner zeigt die Gesamtvergütung, den Stundenlohn und die Vergütung pro Überstunde. Der Berechnungsweg ist in vier Schritten transparent nachvollziehbar.

Überstunden auszahlen — Ihre Rechte als Arbeitnehmer

Überstunden sind Arbeitszeit, die über die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit hinausgeht. In Deutschland leisten Arbeitnehmer im Schnitt 4,4 Überstunden pro Woche — doch nicht alle werden vergütet. Unser Rechner hilft Ihnen, den Wert Ihrer Überstunden exakt zu berechnen.

Der Stundenlohn ergibt sich aus dem Bruttomonatsgehalt geteilt durch die monatlichen Arbeitsstunden (Wochenstunden × 4,33). Bei 4.000 € brutto und 40-Stunden-Woche beträgt er 23,09 €. Das ist die Basis für die Überstundenvergütung.

Zuschläge sind gesetzlich nicht vorgeschrieben — sie werden durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung geregelt. Üblich sind 25 % für reguläre Überstunden und 50 % für Überstunden an Samstagen. Ohne vertragliche Regelung steht Ihnen nur der normale Stundenlohn zu.

Wichtig ist die Dokumentation: Bei Streitigkeiten müssen Arbeitnehmer nachweisen, dass die Überstunden angeordnet oder geduldet wurden. Führen Sie daher ein eigenes Arbeitszeitprotokoll mit Datum, Uhrzeit und Tätigkeit.

Der Überstunden-auszahlen-Rechner berechnet Ihre Überstundenvergütung auf Basis von Bruttogehalt, Wochenstunden und Zuschlag. Der transparente Berechnungsweg zeigt in vier Schritten, wie sich die Vergütung zusammensetzt — vom Stundenlohn bis zum Gesamtbetrag.

3 Tipps: Überstunden richtig abrechnen

  • Dokumentieren: Führen Sie ein eigenes Zeitprotokoll. Bei Streitigkeiten liegt die Beweislast bei Ihnen — ohne Nachweis keine Vergütung.
  • Ausschlussfristen beachten: Viele Verträge enthalten Fristen von 3–6 Monaten. Für die Einordnung möglicher Ansprüche ist die konkrete Frist entscheidend.
  • Zuschläge einordnen: Kein Gesetz schreibt Zuschläge vor. Ein Zuschlag von 25 % kann die Größenordnung der Auszahlung aber deutlich verändern.

Wann Überstunden überhaupt zu vergüten sind

Eine Vergütung setzt voraus, dass die Überstunden angeordnet, gebilligt oder zumindest geduldet wurden — und dass eine Vergütung erwartet werden durfte (§ 612 BGB).

Bei höheren Diensten mit deutlich überdurchschnittlichem Gehalt kann diese Erwartung fehlen. Bei normalen Angestelltenverhältnissen ist sie der Regelfall.

Die Darlegungslast liegt bei Ihnen

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen Sie im Streitfall darlegen, an welchen Tagen Sie von wann bis wann gearbeitet haben — und dass der Arbeitgeber davon wusste.

Eine eigene, laufend geführte Aufzeichnung ist deshalb kein bürokratischer Selbstzweck, sondern die Grundlage jedes Anspruchs. Wer erst beim Ausscheiden rekonstruiert, verliert regelmäßig.

Pauschalabgeltungsklauseln sind oft unwirksam

Formulierungen wie „mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten” sind als Allgemeine Geschäftsbedingung in der Regel unwirksam, weil sie intransparent sind — der Arbeitnehmer kann nicht erkennen, was auf ihn zukommt.

Wirksam sind meist nur Klauseln, die eine konkrete Höchstzahl nennen. Eine unwirksame Klausel führt dazu, dass alle Überstunden zu vergüten sind.

Ausschlussfristen sind die häufigste Falle

Viele Arbeits- und Tarifverträge verlangen, dass Ansprüche binnen drei Monaten schriftlich geltend gemacht werden. Danach verfallen sie — unabhängig davon, ob sie berechtigt waren.

Diese Fristen laufen still. Wer die Auszahlung erst beim Ausscheiden anspricht, hat für den größten Teil der Stunden bereits keinen Anspruch mehr.

Zuschläge sind nicht gesetzlich vorgeschrieben

Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Überstundenzuschläge besteht nicht. Zuschläge folgen aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag.

Ausnahme sind Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG — dort schreibt das Gesetz einen angemessenen Ausgleich vor, wenn keine tarifliche Regelung besteht.

Auszahlung oder Freizeitausgleich

Freizeitausgleich ist steuerlich günstiger, weil keine Zusatzbelastung entsteht. Die Auszahlung wird als sonstiger Bezug versteuert und trifft damit die Progression.

Verfallen Überstunden nach einer Vertragsklausel, wenn sie nicht abgebaut werden? Solche Regelungen sind nur wirksam, wenn eine realistische Möglichkeit zum Abbau bestand. Wer wegen Arbeitsanfall nie Freizeit nehmen konnte, verliert den Anspruch nicht.

Überstunden richtig abrechnen

  1. 01 Überstunden dokumentieren: Führen Sie ein eigenes Arbeitszeitprotokoll. Bei Streitigkeiten liegt die Beweislast beim Arbeitnehmer — ohne Nachweis verfallen Überstunden.
  2. 02 Ausschlussfristen einordnen: Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten Ausschlussfristen von 3–6 Monaten. Für die Bewertung ist wichtig, welche Frist im konkreten Vertrag steht.
  3. 03 Zuschläge sachlich bewerten: Gesetzlich gibt es keinen Anspruch auf Zuschläge. Ein Zuschlag von 25 % verändert die Größenordnung der Auszahlung aber deutlich.

Häufige Fragen zu Überstundenvergütung

Wie berechne ich die Überstundenvergütung? expand_more
Stundenlohn = Bruttomonatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33). Überstundenvergütung = Stundenlohn × (1 + Zuschlag) × Anzahl Überstunden. Bei 4.000 € brutto, 40-Stunden-Woche, 25 % Zuschlag und 20 Überstunden: 577,14 €.
Habe ich Anspruch auf Überstundenzuschläge? expand_more
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Zuschläge werden durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung geregelt. Ohne Regelung steht Ihnen nur der reguläre Stundenlohn zu.
Wie berechne ich meinen Stundenlohn? expand_more
Bruttomonatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33). Bei 4.000 € und 40-Stunden-Woche: 4.000 ÷ 173,2 = 23,09 € brutto pro Stunde.
Wann verfallen Überstunden? expand_more
Die reguläre Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB). Viele Arbeitsverträge enthalten aber kürzere Ausschlussfristen von 3–6 Monaten. Entscheidend ist daher die konkrete Vertragslage.
Werden Überstunden anders versteuert? expand_more
Nein, Überstundenvergütung wird wie normaler Arbeitslohn versteuert. Steuerfreie Zuschläge gibt es nur für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (§ 3b EStG) — nicht für reguläre Überstunden.
Kann mein Arbeitgeber Überstunden mit Freizeit abgelten? expand_more
Ja, wenn das im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Ohne Regelung haben Sie Anspruch auf finanzielle Vergütung. Einvernehmliche Freizeitausgleich-Lösungen sind aber in der Praxis häufig.
Kann der Arbeitgeber Freizeit statt Geld geben? expand_more
Ja, wenn vertraglich geregelt. Ohne Regelung haben Sie Anspruch auf Geld. Einvernehmlicher Freizeitausgleich ist aber in der Praxis häufig.

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