Verzugszinsen-Rechner — Zinsen bei Zahlungsverzug nach § 288 BGB
Mit dem Verzugszinsen-Rechner ermitteln Sie, welche Zinsen ein säumiger Schuldner auf eine offene Forderung zahlen muss. Forderung, Basiszinssatz, Geschäftsart und Verzugstage eingeben — der Rechner zeigt Verzugszinssatz, Zinsbetrag und Tageszins. Vereinfachte Berechnung, keine Rechtsberatung.
Wird von der Bundesbank jeweils zum 1.1. und 1.7. festgesetzt — aktuellen Wert auf bundesbank.de prüfen.
Verzugszinssatz
6,27 % p. a.
Verzugszinsen
154,6 €
Zinsen pro Tag
1,72 €
Vereinfachte Zinstage-Rechnung (Jahr = 365 Tage) nach § 288 BGB — keine Rechtsberatung.
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Mehr Infos baldSo nutzen Sie den Verzugszinsen-Rechner
Geben Sie die offene Forderung, den aktuellen Basiszinssatz, die Art des Geschäfts und die Zahl der Verzugstage ein. Der Rechner zeigt den geltenden Verzugszinssatz, den aufgelaufenen Zinsbetrag und den Tageszins — praktisch, wenn Sie den Betrag für eine Mahnung tagesaktuell fortschreiben wollen.
Der Basiszinssatz ist bewusst ein Eingabefeld: Er wird von der Bundesbank halbjährlich neu festgesetzt, und ein fest eingebauter Wert wäre schnell veraltet. Den aktuellen Satz finden Sie auf bundesbank.de.
Die verwendete Formel
Rechtsgrundlage ist § 288 BGB: Verzugszinssatz = Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte (wenn ein Verbraucher beteiligt ist) beziehungsweise + 9 Prozentpunkte (bei Geschäften ohne Verbraucherbeteiligung). Die Zinsen selbst folgen der Zinsformel: Zinsen = Forderung × Satz × Tage / 365.
Am Beispiel: 10.000 € Forderung, Basiszins 1,27 %, Verbrauchergeschäft → Satz 6,27 %. Nach 90 Tagen Verzug sind 154,60 € Zinsen aufgelaufen, pro weiterem Tag kommen rund 1,72 € hinzu. Im Unternehmergeschäft (10,27 %) wären es bereits 253,23 €.
Typische Anwendungsfälle
Handwerker und Selbstständige beziffern mit dem Rechner die Zinsforderung für die zweite Mahnung — nachvollziehbare Zahlen erhöhen die Zahlungsbereitschaft. Vermieter rechnen Verzugszinsen auf ausstehende Mieten, Privatpersonen auf private Darlehen mit klarem Rückzahlungstermin. Und wer selbst eine Mahnung mit Zinsforderung erhält, prüft in einer Minute, ob der geforderte Betrag rechnerisch plausibel ist.
Wichtig bei alldem: Der Rechner liefert die rechnerische Höhe, nicht die rechtliche Durchsetzbarkeit. Ob Verzug tatsächlich eingetreten ist (Mahnung, Zahlungsziel, 30-Tage-Regel), bleibt eine juristische Frage — im Zweifel gehört sie in anwaltliche Beratung.
Eine ausführliche Herleitung mit Rechenbeispiel und typischen Fehlern finden Sie im Ratgeber zu Verzugszinsen.
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Wann Verzug überhaupt eintritt
Verzug setzt eine fällige Forderung und in der Regel eine Mahnung voraus (§ 286 BGB). Ohne Mahnung tritt Verzug nur ein, wenn ein Termin nach dem Kalender bestimmt ist oder der Schuldner die Leistung ernsthaft verweigert.
Bei Entgeltforderungen gegenüber Verbrauchern gilt zusätzlich: Verzug tritt spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein — aber nur, wenn darauf in der Rechnung hingewiesen wurde.
Fünf oder neun Prozentpunkte
Der Verzugszins beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften ohne Beteiligung eines Verbrauchers sind es neun Prozentpunkte für Entgeltforderungen.
Der Basiszinssatz wird von der Bundesbank halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli festgesetzt. Er kann negativ sein — dann sinkt der Verzugszins entsprechend.
Der Basiszinssatz ändert sich während des Verzugs
Läuft der Verzug über einen Stichtag hinweg, muss abschnittsweise gerechnet werden: bis zum Stichtag mit dem alten, danach mit dem neuen Satz.
Eine durchgehende Rechnung mit einem einzigen Satz ist deshalb bei längeren Zeiträumen falsch. Der Rechner berücksichtigt die Abschnitte.
Die 40-Euro-Pauschale im Geschäftsverkehr
Bei Verzug eines Unternehmers mit einer Entgeltforderung kann der Gläubiger zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB) — unabhängig vom tatsächlichen Schaden.
Sie ist auf Rechtsverfolgungskosten anzurechnen. Gegenüber Verbrauchern gibt es sie nicht.
Verzugsschaden über die Zinsen hinaus
Neben Zinsen sind weitere Verzugsschäden ersatzfähig: Mahnkosten in angemessener Höhe, Kosten der Rechtsverfolgung und nachweisbare Zinsverluste bei höherer eigener Kreditbelastung.
Pauschale Mahngebühren von zehn Euro und mehr sind gegenüber Verbrauchern regelmäßig zu hoch — ersatzfähig ist nur der tatsächliche Aufwand.
Verjährung im Blick behalten
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt nach § 199 BGB mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Eine Rechnung aus dem Januar verjährt also erst drei Jahre nach dem folgenden Silvester. Wer taggenau ab Entstehung rechnet, verschenkt bis zu zwölf Monate.
Verzugszinsen richtig fordern
- 01 Prüfen Sie den Basiszinssatz vor jeder Berechnung auf bundesbank.de — er wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli neu festgesetzt und kann sich deutlich bewegen.
- 02 Bei Geschäften zwischen Unternehmen gilt der höhere Aufschlag von 9 Prozentpunkten — und zusätzlich kann eine Verzugspauschale von 40 Euro geltend gemacht werden.
- 03 Dokumentieren Sie den Verzugsbeginn sauber (Mahnung oder kalendermäßig bestimmtes Zahlungsziel) — ohne klaren Startpunkt lässt sich kein Zinsbetrag durchsetzen.
Häufige Fragen zu Verzug und Verzugszinsen
Wie hoch sind die Verzugszinsen aktuell? expand_more
Wie berechne ich die Verzugszinsen konkret? expand_more
Ab wann ist ein Schuldner im Verzug? expand_more
Was ist der Basiszinssatz überhaupt? expand_more
Wie genau ist die Tageszählung des Rechners? expand_more
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