Wie hoch sind Verzugszinsen und wie berechne ich sie?
Verzugszinsen betragen nach § 288 BGB den Basiszinssatz der Bundesbank plus 5 Prozentpunkte, wenn ein Verbraucher beteiligt ist, und plus 9 Prozentpunkte zwischen Unternehmen. Die Formel: Forderung mal Zinssatz mal Verzugstage geteilt durch 365 — bei 10.000 Euro, Basiszins 1,27 Prozent und 90 Tagen sind das 154,60 Euro.
Wird von der Bundesbank jeweils zum 1.1. und 1.7. festgesetzt — aktuellen Wert auf bundesbank.de prüfen.
Verzugszinssatz
6,27 % p. a.
Verzugszinsen
154,6 €
Zinsen pro Tag
1,72 €
Vereinfachte Zinstage-Rechnung (Jahr = 365 Tage) nach § 288 BGB — keine Rechtsberatung.
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Formel
Der Verzugszinssatz ist der halbjährlich festgesetzte Basiszinssatz plus fünf Prozentpunkte bei Verbrauchergeschäften oder plus neun Prozentpunkte ohne Verbraucherbeteiligung. Die Zinsen ergeben sich aus Forderung mal Satz mal Verzugstage geteilt durch 365.
Zinsen = Forderung · (Basiszins + 5 bzw. 9) / 100 · Tage / 365
- Forderung
- Offener Rechnungsbetrag in Euro
- Basiszins
- Basiszinssatz nach § 247 BGB (Bundesbank, halbjährlich)
- Tage
- Kalendertage im Verzug
Rechenbeispiel: 10.000 Euro Forderung, 90 Tage Verzug
- 1
Werte festlegen: Forderung 10.000 Euro, Basiszins 1,27 Prozent, Verbrauchergeschäft, 90 Tage
- 2
Verzugszinssatz: 1,27 + 5 Prozentpunkte
= 6,27 Prozent pro Jahr
- 3
Zinsen: 10.000 · 6,27 % · 90 / 365
= 154,60 Euro
- 4
Zum Vergleich Unternehmergeschäft: 1,27 + 9 = 10,27 Prozent
= 253,23 Euro
Zwischen Verbraucher- und Unternehmergeschäft liegen bei gleicher Forderung fast 100 Euro Unterschied — die richtige Einordnung des Geschäfts ist bares Geld.
Typische Fehler
errorMit einem veralteten Basiszinssatz gerechnet
Der Basiszinssatz ändert sich jeweils zum 1. Januar und 1. Juli und war historisch zwischen minus 0,88 und mehreren Prozent unterwegs. Vor jeder Mahnung den aktuellen Wert auf bundesbank.de nachschlagen und in den Rechner eintragen.
errorVerzugsbeginn nicht belegbar
Ohne Mahnung, kalendermäßig bestimmtes Zahlungsziel oder Ablauf der 30-Tage-Frist nach Rechnungszugang gibt es keinen Verzug — und damit keine Zinsen. Zahlungsziel auf jede Rechnung schreiben und den Zugang der Mahnung dokumentieren.
Verzugszinsen verstehen — der Preis des Wartens
Wer eine fällige Rechnung nicht bezahlt, schuldet ab Verzugsbeginn Zinsen — automatisch, ohne dass sie vereinbart sein müssten. § 288 BGB koppelt ihre Höhe an den Basiszinssatz, einen halbjährlich von der Bundesbank festgestellten Referenzwert: Verbrauchergeschäfte kosten Basiszins plus 5 Prozentpunkte, Geschäfte ohne Verbraucherbeteiligung Basiszins plus 9 Prozentpunkte. Der Mechanismus sorgt dafür, dass der Verzugszins mit dem Zinsniveau atmet, statt in einer starren Zahl zu veralten.
Die eigentliche Rechnung ist simpel — Forderung mal Satz mal Tage durch 365 —, die Stolpersteine liegen daneben. Der erste ist der Verzugsbeginn: Er setzt grundsätzlich eine Mahnung voraus, es sei denn, die Leistungszeit ist kalendermäßig bestimmt („zahlbar bis 15.08.”) oder die 30-Tage-Regel nach Rechnungszugang greift. Ohne sauber dokumentierten Startpunkt bleibt jede Zinsforderung angreifbar. Der zweite ist der Basiszinssatz selbst: Wer mit einem Wert aus dem Vorjahr rechnet, liegt schnell einen halben Prozentpunkt daneben.
Für Gläubiger sind Verzugszinsen doppelt nützlich — als echter Ausgleich für das gebundene Geld und als Verhandlungsargument: Eine Mahnung mit konkret bezifferten, täglich wachsenden Zinsen wirkt erfahrungsgemäß stärker als eine bloße Erinnerung. Schuldner wiederum können mit dem Rechner prüfen, ob eine geforderte Zinssumme plausibel ist, bevor sie zahlen oder widersprechen.
Zwei Grenzen sollte man kennen. Erstens rechnet der Rechner vereinfacht mit 365 Zinstagen pro Jahr; die Rechtsprechung rechnet taggenau nach tatsächlicher Jahreslänge, was in Schaltjahren zu Cent-Abweichungen führt. Zweitens ersetzt keine Rechnung die juristische Prüfung, ob Verzug überhaupt vorliegt — bei größeren Forderungen oder Widerspruch des Schuldners gehört der Fall in anwaltliche Hände.