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Wandfläche mit Fenstern und Türen richtig berechnen

Stand: Rechenweg mit automatischen Tests geprüftMethodik

Sie berechnen die Wandfläche, indem Sie den Raumumfang mit der Raumhöhe multiplizieren und danach jede Tür und jedes Fenster als Rechteck abziehen. Ein Raum von 5 x 4 Metern mit 2,50 Metern Höhe hat 45 m² Wand. Nach Abzug einer Standardtür und zweier Fenster bleiben 39,86 m² für Farbe oder Tapete.

Türen werden mit dem Standardmaß 0,89 × 2,01 m abgezogen. Abweichende Türen, Durchgänge oder Nischen tragen Sie unten als weitere Öffnung ein.

Weitere Öffnungen

Wandfläche netto

41,54 m²

Deckenfläche

20,00 m²

Raumumfang

18 m

Wandfläche brutto

45,00 m²

Abzug Öffnungen

3,46 m²

Gesamtfläche

41,54 m²

Die Wandfläche ist die Grundlage für Farbe und Tapete: Farbbedarf-Rechner, Tapetenrechner. Gipskartonplatten für eine neue Wand: Trockenbau-Rechner. Bodenfläche und Wohnfläche: Flächenrechner, Wohnflächen-Rechner.

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Formel

Verdoppeln Sie die Summe aus Länge und Breite, das ist der Umfang. Multiplizieren Sie den Umfang mit der Raumhöhe. Ziehen Sie für jede Tür und jedes Fenster Breite mal Höhe ab.

Wandfläche netto = 2 x (Länge + Breite) x Höhe - Summe (Breite x Höhe der Öffnungen)

Länge, Breite
Innenmaße des Raums in Metern
Höhe
lichte Raumhöhe vom Boden bis zur Decke in Metern
Öffnungen
Türen, Fenster und weitere Flächen, die keine Farbe oder Tapete bekommen

Rechenbeispiel: Wohnzimmer 5 x 4 m, 2,50 m hoch, eine Tür und zwei Fenster

  1. 1

    Umfang aus 2 x (5 m + 4 m) bilden

    = 18 m

  2. 2

    Umfang mal Raumhöhe von 2,50 m ergibt die Wandfläche brutto

    = 45 m²

  3. 3

    Standard-Innentür mit dem Rohbaumaß 0,885 x 2,01 m abziehen

    = 1,78 m²

  4. 4

    Zwei Fenster mit je 1,20 x 1,40 m abziehen

    = 3,36 m²

  5. 5

    Öffnungen zusammenzählen

    = 5,14 m²

  6. 6

    Wandfläche brutto minus Öffnungen

    = 39,86 m²

Das Wohnzimmer hat 39,86 m² Wand, auf die Farbe oder Tapete kommt. Ein Maler, der nach VOB abrechnet, setzt dagegen die vollen 45 m² an, weil Tür und Fenster jeweils kleiner als 2,5 m² sind.

Typische Fehler

errorMalerangebot mit der eigenen Netto-Fläche verglichen

Bei der Abrechnung nach VOB/C DIN 18363 werden Öffnungen bis 2,5 m² übermessen und nicht abgezogen. Vergleichen Sie ein Angebot deshalb mit der Bruttofläche minus nur den großen Öffnungen wie Terrassentüren, nicht mit Ihrem Materialbedarf.

errorFenster nur an der Glasfläche gemessen

Messen Sie die Fensteröffnung in der Wand von Laibung zu Laibung, nicht die Scheibe. Der Rahmen bekommt keine Farbe, und wer nur das Glas abzieht, rechnet bei mehreren Fenstern schnell einen Quadratmeter zu viel Wand.

errorTürmaß des Türblatts statt der Wandöffnung abgezogen

Das Türblatt der gängigen Innentür ist 86 x 198,5 cm groß, die Öffnung in der Wand nach DIN 18100 aber 0,885 x 2,01 m. Für die Wandfläche zählt die Öffnung samt Zarge, denn auch die Zarge wird nicht gestrichen.

Materialfläche oder Abrechnungsfläche: zwei Wandflächen für denselben Raum

Wer eine Wand streichen oder tapezieren lässt, begegnet zwei verschiedenen Zahlen. Die erste ist die Materialfläche: Sie zieht jede Öffnung voll ab, weil auf Glas und Türzargen keine Farbe kommt. Mit ihr berechnen Sie Liter und Rollen. Die zweite ist die Abrechnungsfläche des Malers. Nach der VOB/C DIN 18363 werden Öffnungen bis 2,5 m² übermessen, also nicht abgezogen. Der Gedanke dahinter: Das Arbeiten um Fenster und Türen herum ist aufwendiger als die freie Wand, der Zeitaufwand gleicht die fehlende Fläche aus.

Im Beispielraum liegen beide Werte gut 5 m² auseinander. Eine Standardtür hat 1,78 m², ein übliches Fenster 1,68 m², beide bleiben unter der Grenze. Erst eine Terrassentür oder ein großes Panoramafenster wird auch in der Malerrechnung abgezogen. Der Rechner gibt bewusst die Materialfläche aus, weil sie für den Einkauf maßgeblich ist. Für den Vergleich mit einem Angebot nehmen Sie deshalb die Bruttofläche und ziehen nur die Öffnungen über 2,5 m² ab. Liegt die Angebotsfläche deutlich darüber, lohnt eine Nachfrage, wie gemessen wurde.

Sonderfälle an Fenstern und Türen beim Wandflächen-Messen

Nicht jede Öffnung ist ein sauberes Rechteck. Bei Rundbogenfenstern messen Sie das umschließende Rechteck und ziehen nur den rechteckigen Teil ab, der Bogen bleibt als kleine Reserve. Bodentiefe Fenster und Fenstertüren messen Sie bis zum Fußboden. Bei Dachfenstern sitzt die Öffnung in der Schräge, nicht in der Wand, sie gehört deshalb zur Deckenfläche.

Auch Einbauten zählen. Ein Fliesenspiegel in der Küche, ein deckenhoher Einbauschrank oder eine Holzverkleidung bekommen keine Farbe und lassen sich im Rechner als weitere Öffnung eintragen. Umgekehrt kommen Fensterlaibungen und Nischen hinzu, die beim reinen Umfang mal Höhe unter den Tisch fallen. In Räumen mit vielen Fenstern und dicken Außenwänden gleichen die Laibungen einen spürbaren Teil des Fensterabzugs wieder aus. Wer unsicher ist, rechnet mit der Netto-Wandfläche und plant beim Material eine kleine Reserve ein, statt die Öffnungen gar nicht abzuziehen.

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Häufige Fragen: Wandflächen-Rechner

Werden Fensterlaibungen zur Wandfläche gezählt? expand_more
Für Farbe und Tapete ja, denn die Laibungen werden mitgestrichen oder mittapeziert. Bei Außenwänden sind sie oft 20 bis 30 Zentimeter tief. Rechnen Sie den Umfang der Fensteröffnung mal Laibungstiefe und addieren Sie das Ergebnis zur Netto-Wandfläche.
Muss ich Heizkörper von der Wandfläche abziehen? expand_more
Nein. Hinter dem Heizkörper wird meist trotzdem gestrichen, soweit Rolle oder Heizkörperpinsel hinkommen. Abziehen sollten Sie nur Flächen, die gar keine Farbe bekommen, etwa einen Fliesenspiegel, eine Wandverkleidung oder einen fest eingebauten Schrank bis zur Decke.
Wie messe ich die Raumhöhe bei einer schiefen Decke? expand_more
Messen Sie an mehreren Stellen und nehmen Sie für den Materialeinkauf den größten Wert. Im Altbau hängen Decken in der Raummitte oft durch, an den Wänden ist der Raum dann höher. Für die Wandfläche zählt die Höhe direkt an der Wand, nicht in der Raummitte.
Rechnet man bei offenen Durchgängen die Fläche ab? expand_more
Ja, ein Durchgang ohne Tür ist eine Öffnung wie jede andere. Tragen Sie ihn mit Breite und Höhe als weitere Öffnung ein. Ist der Durchgang breiter als ein Meter, ändert das die Wandfläche spürbar, bei einer zweiflügeligen Öffnung schnell um vier bis fünf Quadratmeter.

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