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Witwenrente berechnen 2026: große und kleine Witwenrente mit Anrechnung

Stand: Rechenweg mit automatischen Tests geprüftMethodik

Wer die Witwenrente berechnen will, rechnet in zwei Schritten: Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente des verstorbenen Partners, die kleine 25 Prozent, und davon werden 40 Prozent Ihres Nettoeinkommens über dem Freibetrag von 1.122,53 Euro abgezogen (Stand 1. Juli 2026). Der Rechner ermittelt Rentenart, Bruttobetrag, Anrechnung und Zahlbetrag, berücksichtigt eigene Rente oder Arbeitslohn, Kinder mit Waisenrente und das alte Recht mit 60 Prozent.

menu_book Ausführlicher Ratgeber: Witwenrente-Rechner erklärt

Zahlbetrag im Monat

746,01 €

Große Witwenrente, 55 %

Witwenrente brutto

825,00 €

55 % von 1.500,00 €

Kürzung durch Einkommen

− 78,99 €

40 % von 197,47 € über dem Freibetrag

Anrechenbares Nettoeinkommen

1.320,00 €

pauschal 40 % Abzug vom Brutto

Freibetrag

1.122,53 €

1.122,53 € + 238,11 € je Kind

Sterbevierteljahr

1.500,00 €

volle Rente für 3 Monate, ohne Anrechnung

Rechtsgrundlage: §§ 46, 97 SGB VI und §§ 18a bis 18e SGB IV. Werte ab 1. Juli 2026: aktueller Rentenwert 42,52 €, Freibetrag 26,4 × Rentenwert = 1.122,53 € netto, je waisenrentenberechtigtem Kind + 238,11 €. Vom Einkommen über dem Freibetrag werden 40 % angerechnet; das Netto wird pauschal ermittelt (Arbeitsentgelt 40 %, gesetzliche Rente 14 % Abzug). Große Witwenrente 55 % (altes Recht 60 %), kleine 25 %. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf die Witwenrente sind nicht abgezogen. Stand 2026, ohne Gewähr.

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Witwenrente 2026: 55 Prozent der Partnerrente, minus 40 Prozent des Einkommens über 1.122,53 Euro

Die Witwenrente (und gleichlautend die Witwerrente) folgt einer festen Rechenkette. Zuerst steht die Rentenart fest, dann der Prozentsatz, zuletzt die Einkommensanrechnung. Alle Werte auf dieser Seite gelten Stand 2026, genauer ab der Rentenanpassung zum 1. Juli 2026 mit einem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro. Verbindlich ist allein der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung; der Rechner liefert eine Schätzung zur Orientierung.

Große oder kleine Witwenrente: welche Bedingung 2026 entscheidet

Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. Sie steht Ihnen zu, wenn mindestens eine Bedingung erfüllt ist:

  • Sie sind bei einem Todesfall 2026 mindestens 46 Jahre und 6 Monate alt. Die Grenze steigt bis 2029 auf 47 Jahre.
  • Sie erziehen ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen unter 18 Jahren.
  • Sie sind selbst erwerbsgemindert.

Trifft nichts davon zu, gibt es die kleine Witwenrente mit 25 Prozent, im neuen Recht befristet auf 24 Monate. Nach altem Recht, wenn die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde und ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, beträgt die große Witwenrente 60 Prozent und die kleine ist unbefristet.

RentenartSatzBeispiel: 1.800 € Rente des VerstorbenenBefristung
Große Witwenrente, neues Recht55 %990,00 €keine
Große Witwenrente, altes Recht60 %1.080,00 €keine
Kleine Witwenrente25 %450,00 €24 Monate (neues Recht)
Sterbevierteljahr100 %1.800,00 €3 Monate

Sterbevierteljahr bei der Witwenrente: drei Monate ohne Kürzung

Für die drei Kalendermonate nach dem Sterbemonat zahlt die Rentenversicherung die volle Rente des Verstorbenen weiter, und zwar ohne Einkommensanrechnung. Stirbt der Partner im März, laufen April, Mai und Juni mit 100 Prozent. Erst ab Juli greifen 55 oder 25 Prozent und die Anrechnung. Viele Hinterbliebene kennen das Sterbevierteljahr nicht und sind vom vierten Monat an überrascht, wie deutlich der Betrag sinkt. Planen Sie Ihr Budget deshalb gleich mit dem späteren, gekürzten Zahlbetrag.

Witwenrente Freibetrag 2026: wie hoch er ist und was Kinder ändern

Der Freibetrag ist an den Rentenwert gekoppelt: 26,4 mal 42,52 Euro ergibt 1.122,53 Euro netto im Monat. Für jedes Kind mit Waisenrente kommt das 5,6-Fache des Rentenwerts hinzu, also 238,11 Euro. Bis zum 30. Juni 2026 lagen die Werte bei 1.076,86 Euro und 228,42 Euro.

Kinder mit WaisenrenteFreibetrag netto im Monat (ab 1.7.2026)
01.122,53 €
11.360,64 €
21.598,75 €
31.836,86 €

Nur was über dieser Grenze liegt, zählt. Von diesem Überschuss werden 40 Prozent abgezogen, nicht der volle Betrag. Wer 100 Euro über dem Freibetrag liegt, verliert also 40 Euro Witwenrente.

Witwenrente und eigene Rente: die Hinzuverdienst-Tabelle 2026

Eigenes Einkommen wird nicht mit dem Brutto angesetzt, sondern mit einem pauschal gekürzten Netto. Bei Arbeitsentgelt zieht die Rentenversicherung 40 Prozent ab, bei einer eigenen gesetzlichen Rente 14 Prozent. Die folgende Tabelle zeigt den Zahlbetrag der großen Witwenrente, wenn Sie selbst eine gesetzliche Rente beziehen:

Rente des Verstorbeneneigene Rente 1.000 € bruttoeigene Rente 1.500 € bruttoeigene Rente 2.000 € brutto
1.300 €715,00 €648,01 €476,01 €
1.500 €825,00 €758,01 €586,01 €
1.800 €990,00 €923,01 €751,01 €
2.000 €1.100,00 €1.033,01 €861,01 €

Bei 1.000 Euro eigener Rente liegt das anrechenbare Netto mit 860 Euro unter dem Freibetrag, die Witwenrente bleibt ungekürzt. Bei 1.500 Euro sind es 1.290 Euro Netto, 167,47 Euro über dem Freibetrag, die Kürzung beträgt 66,99 Euro. Bei 2.000 Euro eigener Rente steigt sie auf 238,99 Euro.

Mit Arbeitslohn sieht es wegen des höheren Pauschalabzugs anders aus. Große Witwenrente aus 1.800 Euro Partnerrente:

Eigenes Bruttogehaltanrechenbares Nettoüber dem FreibetragAnrechnungZahlbetrag
1.500 €900,00 €0,00 €0,00 €990,00 €
2.000 €1.200,00 €77,47 €30,99 €959,01 €
2.500 €1.500,00 €377,47 €150,99 €839,01 €
3.000 €1.800,00 €677,47 €270,99 €719,01 €
4.000 €2.400,00 €1.277,47 €510,99 €479,01 €

Große Witwenrente berechnen: drei Beispiele mit Zahlen

Beispiel 1, keine eigenen Einkünfte: Die Partnerin hatte 1.800 Euro Rente, der Witwer ist 60 Jahre alt. Große Witwenrente 55 Prozent, also 990 Euro im Monat oder 11.880 Euro im Jahr. Nichts wird angerechnet.

Beispiel 2, eigene Rente: Gleiche Ausgangslage, aber der Witwer bezieht selbst 1.500 Euro gesetzliche Rente. Nach 14 Prozent Pauschalabzug bleiben 1.290 Euro. Über dem Freibetrag liegen 167,47 Euro, 40 Prozent davon sind 66,99 Euro. Zahlbetrag 923,01 Euro, im Jahr 11.076,14 Euro. Nach altem Recht mit 60 Prozent wären es 1.013,01 Euro.

Beispiel 3, jünger mit Kind: Eine 40-jährige Witwe erzieht ein Kind mit Waisenrente und verdient 2.500 Euro brutto. Die Rente des Verstorbenen lag bei 1.500 Euro. Wegen der Kindererziehung gibt es die große Witwenrente von 825 Euro. Das Netto nach Pauschale beträgt 1.500 Euro, der Freibetrag mit Kind 1.360,64 Euro. Angerechnet werden 55,74 Euro, es bleiben 769,26 Euro. Ohne Kind würde sie nur die kleine Witwenrente von 375 Euro erhalten, nach Anrechnung 224,01 Euro, und das nur 24 Monate lang.

Witwenrente netto: was nach Kranken- und Pflegeversicherung bleibt

Der Rechner zeigt den Zahlbetrag nach Einkommensanrechnung. Davon gehen noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner ab, und die Witwenrente ist wie jede gesetzliche Rente mit ihrem Besteuerungsanteil einkommensteuerpflichtig. Wie viel netto ankommt, hängt von Ihrer Krankenkasse, dem Zusatzbeitrag und Ihren übrigen Einkünften ab. Für diesen Schritt eignet sich der Rente-Brutto-Netto-Rechner, für die Steuer auf alle Einkünfte zusammen der Einkommensteuer-Rechner.

Plausibilitätsprüfung für die Witwenrente im Kopf

Für einen schnellen Überschlag reicht eine Faustregel: Große Witwenrente gleich gut die Hälfte der Partnerrente. Dann prüfen Sie, ob Ihr eigenes Einkommen die Grenze überschreitet. Eine eigene Bruttorente von 1.300 Euro (1.118 Euro anrechenbar) oder ein Bruttogehalt von 1.870 Euro (1.122 Euro anrechenbar) bleibt nach den Pauschalen gerade noch unter dem Freibetrag und führt zu keiner Kürzung. Darüber kosten jeweils 100 Euro Netto-Überschuss 40 Euro Witwenrente: Wer 1.222,53 Euro netto hat, erhält statt 990 Euro noch 950 Euro. Liefert der Rechner einen Zahlbetrag über 55 Prozent der Partnerrente, stimmt eine Eingabe nicht, außer beim alten Recht oder im Sterbevierteljahr.

Typische Fehler bei der Witwenrente-Berechnung

  • Brutto statt Netto verglichen: Wer das eigene Bruttogehalt direkt mit dem Freibetrag vergleicht, erwartet eine viel zu hohe Kürzung. Angerechnet wird das pauschal gekürzte Netto.
  • 100 Prozent statt 40 Prozent abgezogen: Der Überschuss über dem Freibetrag wird nur zu 40 Prozent angerechnet.
  • Sterbevierteljahr als Dauerbetrag: Die volle Partnerrente gibt es nur drei Monate.
  • Alten Freibetrag verwendet: Seit Juli 2026 gilt 1.122,53 Euro, nicht mehr 1.076,86 Euro.
  • Erwerbsminderung übersehen: Wer selbst eine Erwerbsminderungsrente bezieht, hat Anspruch auf die große Witwenrente, auch unter der Altersgrenze. Die EM-Rente zählt dann zugleich als eigenes Einkommen.

Witwenrente und Altersteilzeit oder Minijob: was als Einkommen zählt

Angerechnet werden Arbeitsentgelt, eigene Renten und bestimmte Lohnersatzleistungen. Wer in Altersteilzeit arbeitet, gibt das reduzierte Gehalt an; der steuerfreie Aufstockungsbetrag wird nach den Regeln der Rentenversicherung gesondert behandelt, die Auskunft dazu gibt die DRV. Ein Minijob mit wenigen hundert Euro bleibt in der Regel unter dem Freibetrag. Ob weitere Einkommen wie Betriebsrenten oder Mieteinnahmen zählen und mit welcher Pauschale, prüft die Rentenversicherung im Einzelfall. Für eine verbindliche Berechnung wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung oder eine ihrer Auskunfts- und Beratungsstellen.

Witwenrente: drei Punkte, an denen Geld verloren geht

  1. 01 Stellen Sie den Antrag innerhalb von zwölf Monaten nach dem Todesfall, am besten sofort. Das Sterbevierteljahr mit der vollen Rente des Verstorbenen ohne Einkommensanrechnung läuft sonst ungenutzt ab.
  2. 02 Melden Sie jedes Kind mit Waisenrente an. Jedes Kind erhöht Ihren Freibetrag 2026 um 238,11 Euro netto; bei 4.000 Euro Bruttogehalt sinkt die Anrechnung dadurch von 510,99 auf 415,74 Euro im Monat.
  3. 03 Prüfen Sie nach jeder Rentenanpassung zum 1. Juli den neuen Bescheid. Der Freibetrag steigt mit dem Rentenwert, deshalb fällt die Kürzung bei gleichem Einkommen oft etwas geringer aus als im Vorjahr.

Fragen zur Berechnung der Witwenrente 2026

Wie berechnet man die Witwenrente? expand_more
Ausgangspunkt ist die Rente, die der Verstorbene bezogen hat oder bezogen hätte. Davon erhalten Sie 55 Prozent als große oder 25 Prozent als kleine Witwenrente. Anschließend zieht die Rentenversicherung 40 Prozent des Nettoeinkommens ab, das über dem Freibetrag von 1.122,53 Euro liegt. Der Rest ist Ihr Zahlbetrag vor Kranken- und Pflegeversicherung.
Wie hoch ist der Freibetrag bei der Witwenrente 2026? expand_more
Seit dem 1. Juli 2026 liegt der Freibetrag bei 1.122,53 Euro netto im Monat, das ist das 26,4-Fache des aktuellen Rentenwerts von 42,52 Euro. Für jedes Kind mit Waisenrente kommen 238,11 Euro dazu. Bis zum 30. Juni 2026 galten 1.076,86 Euro und 228,42 Euro je Kind.
Wie wird die eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet? expand_more
Von Ihrer eigenen gesetzlichen Bruttorente zieht die Rentenversicherung pauschal 14 Prozent ab, um das anrechenbare Netto zu erhalten. Liegt dieser Betrag über dem Freibetrag, werden 40 Prozent des Überschusses von der Witwenrente abgezogen. Bei 1.500 Euro eigener Bruttorente sind das 66,99 Euro im Monat.
Was ist das Sterbevierteljahr? expand_more
In den drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat zahlt die Rentenversicherung die volle Rente des Verstorbenen als Witwenrente aus, ohne dass Ihr eigenes Einkommen angerechnet wird. Es handelt sich um eine Übergangshilfe. Ab dem vierten Monat gelten der Rentensatz von 55 oder 25 Prozent und die Einkommensanrechnung.
Wann bekomme ich die große Witwenrente? expand_more
Bei einem Todesfall 2026 wenn Sie mindestens 46 Jahre und 6 Monate alt sind, ein Kind unter 18 Jahren erziehen oder selbst erwerbsgemindert sind. Eine dieser drei Bedingungen genügt. Die Altersgrenze steigt schrittweise bis 2029 auf 47 Jahre. Wer keine Bedingung erfüllt, erhält die kleine Witwenrente.
Wie lange wird die kleine Witwenrente gezahlt? expand_more
Im neuen Recht höchstens 24 Kalendermonate nach dem Tod des Partners. Erreichen Sie in dieser Zeit die Altersgrenze oder beginnen Sie ein Kind zu erziehen, wechselt die Rente in die große Witwenrente. Nach altem Recht, also Ehe vor 2002 und ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren, ist die kleine Witwenrente nicht befristet.
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