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Wie hoch ist die Witwenrente 2026, wenn Sie selbst noch arbeiten?

Stand: Rechenweg mit automatischen Tests geprüftMethodik

Die große Witwenrente beträgt 2026 im neuen Recht 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. Arbeiten Sie selbst, zählt Ihr Bruttogehalt nach einem Pauschalabzug von 40 Prozent als Nettoeinkommen. Was davon über 1.122,53 Euro liegt, wird zu 40 Prozent abgezogen. Bei 1.500 Euro Partnerrente und 2.500 Euro Gehalt bleiben 674,01 Euro.

Zahlbetrag im Monat

746,01 €

Große Witwenrente, 55 %

Witwenrente brutto

825,00 €

55 % von 1.500,00 €

Kürzung durch Einkommen

− 78,99 €

40 % von 197,47 € über dem Freibetrag

Anrechenbares Nettoeinkommen

1.320,00 €

pauschal 40 % Abzug vom Brutto

Freibetrag

1.122,53 €

1.122,53 € + 238,11 € je Kind

Sterbevierteljahr

1.500,00 €

volle Rente für 3 Monate, ohne Anrechnung

Rechtsgrundlage: §§ 46, 97 SGB VI und §§ 18a bis 18e SGB IV. Werte ab 1. Juli 2026: aktueller Rentenwert 42,52 €, Freibetrag 26,4 × Rentenwert = 1.122,53 € netto, je waisenrentenberechtigtem Kind + 238,11 €. Vom Einkommen über dem Freibetrag werden 40 % angerechnet; das Netto wird pauschal ermittelt (Arbeitsentgelt 40 %, gesetzliche Rente 14 % Abzug). Große Witwenrente 55 % (altes Recht 60 %), kleine 25 %. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf die Witwenrente sind nicht abgezogen. Stand 2026, ohne Gewähr.

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Formel

Nehmen Sie 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. Ziehen Sie vom eigenen Bruttogehalt pauschal 40 Prozent ab, vergleichen Sie das Ergebnis mit dem Freibetrag und rechnen Sie 40 Prozent des Überschusses von der Witwenrente ab.

Zahlbetrag = Rente Verstorbener × 55 % − 40 % × (Brutto × 0,6 − Freibetrag)

Freibetrag
1.122,53 Euro netto im Monat seit 1. Juli 2026, je Kind mit Waisenrente 238,11 Euro mehr
Brutto × 0,6
pauschal ermitteltes Netto aus Arbeitsentgelt nach § 18b SGB IV

Rechenbeispiel: 60 Jahre, 2.500 Euro Gehalt, Partnerrente 1.500 Euro

  1. 1

    Rente des verstorbenen Partners im Monat

    = 1.500 Euro

  2. 2

    Große Witwenrente mit 55 Prozent vor Anrechnung

    = 825 Euro

  3. 3

    Eigenes Bruttogehalt abzüglich 40 Prozent Pauschale ergibt das anrechenbare Netto

    = 1.500 Euro

  4. 4

    Überschuss über den Freibetrag von 1.122,53 Euro

    = 377,47 Euro

  5. 5

    Davon 40 Prozent als Anrechnung

    = 150,99 Euro

  6. 6

    Monatlicher Zahlbetrag der Witwenrente

    = 674,01 Euro

Trotz eines Gehalts von 2.500 Euro brutto bleiben gut vier Fünftel der Witwenrente erhalten. In den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat fließen im Sterbevierteljahr sogar die vollen 1.500 Euro ohne Anrechnung.

Typische Fehler

errorDas Nettogehalt laut Lohnabrechnung angesetzt

Die Rentenversicherung rechnet nicht mit Ihrer tatsächlichen Abrechnung, sondern zieht vom Bruttoarbeitsentgelt pauschal 40 Prozent ab. Wer das echte Netto einsetzt, landet je nach Steuerklasse über oder unter dem Wert, mit dem die Kasse tatsächlich rechnet.

errorDen Wechsel vom Gehalt in die eigene Rente übersehen

Sobald Sie selbst Altersrente beziehen, beträgt der Pauschalabzug nur noch 14 Prozent. Dasselbe Brutto führt dann zu einem höheren anrechenbaren Netto und damit zu einer spürbar größeren Kürzung der Witwenrente als während des Erwerbslebens.

errorDie Kürzung als Verlust der ganzen Rente gedeutet

Angerechnet werden nur 40 Prozent des Betrags über dem Freibetrag, nie das gesamte Einkommen. Jeder zusätzlich verdiente Euro oberhalb der Grenze senkt die Witwenrente also nur um 40 Cent, sodass Arbeit sich weiterhin lohnt.

Gehalt heute, eigene Rente morgen: warum die Kürzung später steigt

Solange Sie arbeiten, behandelt die Rentenversicherung Ihr Einkommen vergleichsweise großzügig. Vom Bruttogehalt zieht sie pauschal 40 Prozent ab, bevor sie mit dem Freibetrag vergleicht. Im Beispiel werden aus 2.500 Euro Gehalt 1.500 Euro anrechenbares Netto, die Kürzung liegt bei 150,99 Euro im Monat.

Mit dem Eintritt in die eigene Altersrente ändert sich die Pauschale. Für gesetzliche Renten gilt nur noch ein Abzug von 14 Prozent. Eine eigene Rente von ebenfalls 2.500 Euro brutto ergibt deshalb 2.150 Euro anrechenbares Netto. Die Anrechnung steigt auf 410,99 Euro, der Zahlbetrag der Witwenrente sinkt von 674,01 auf 414,01 Euro. Wer seinen Ruhestand plant, sollte diesen Sprung einkalkulieren, statt den heutigen Zahlbetrag einfach fortzuschreiben.

Umgekehrt zeigt der Rechner, wo die Anrechnung ganz entfällt. Bei 1.800 Euro Bruttogehalt liegt das pauschale Netto bei 1.080 Euro und damit unter dem Freibetrag. Die große Witwenrente von 825 Euro wird dann in voller Höhe gezahlt. Teilzeit knapp unterhalb dieser Schwelle kann also rechnerisch attraktiv wirken, kostet aber eigene Rentenpunkte.

Kleine Witwenrente, Kinder und der Blick auf Brutto und Netto

Jüngere Hinterbliebene ohne Kind im Haushalt erhalten nur die kleine Witwenrente mit 25 Prozent, im neuen Recht auf 24 Monate befristet. Aus 1.500 Euro Partnerrente werden 375 Euro, nach derselben Anrechnung von 150,99 Euro bleiben 224,01 Euro. Die Kürzung trifft die kleine Rente anteilig also viel härter.

Jedes Kind mit Waisenrente hebt den Freibetrag um 238,11 Euro. In der Beispielrechnung sinkt die Anrechnung dadurch auf 55,74 Euro. Die Waisenrente selbst wird dabei nicht auf die Witwenrente angerechnet.

Beachten Sie außerdem, dass der Zahlbetrag noch nicht Ihr Überweisungsbetrag ist. Von der Witwenrente gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, je nach Gesamteinkommen kann auch Einkommensteuer anfallen. Die Zahlen hier sind eine Orientierung auf dem Stand 2026 und ersetzen nicht den Bescheid oder eine Beratung bei der Rentenversicherung.

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Häufige Fragen: Witwenrente-Rechner

Lohnt es sich, wegen der Witwenrente weniger zu arbeiten? expand_more
Meist nicht. Von jedem Euro Netto über dem Freibetrag behalten Sie 60 Cent, weil nur 40 Prozent angerechnet werden. Weniger Arbeit senkt außerdem Ihre eigenen Rentenansprüche, die Ihnen später dauerhaft und ohne Anrechnungsregeln zustehen.
Wird die Witwenrente neu berechnet, wenn sich mein Gehalt ändert? expand_more
Ja. Die Rentenversicherung prüft das anrechenbare Einkommen regelmäßig, in der Regel einmal im Jahr, und passt den Zahlbetrag an. Ändert sich Ihr Einkommen dauerhaft, etwa durch Jobverlust oder Teilzeit, teilen Sie das der Rentenversicherung mit, damit sie neu rechnet.
Zählt ein Minijob bei der Witwenrente als Einkommen? expand_more
Ja, auch Arbeitsentgelt aus einem Minijob fließt in die Einkommensanrechnung ein und wird wie Gehalt mit dem Pauschalabzug behandelt. Bei kleinen Beträgen bleibt das Netto aber meist unter dem Freibetrag, sodass die Witwenrente ungekürzt bleibt.

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