Wie hoch ist die Witwenrente 2026, wenn Sie selbst noch arbeiten?
Stand: Rechenweg mit automatischen Tests geprüftMethodik
Die große Witwenrente beträgt 2026 im neuen Recht 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. Arbeiten Sie selbst, zählt Ihr Bruttogehalt nach einem Pauschalabzug von 40 Prozent als Nettoeinkommen. Was davon über 1.122,53 Euro liegt, wird zu 40 Prozent abgezogen. Bei 1.500 Euro Partnerrente und 2.500 Euro Gehalt bleiben 674,01 Euro.
Zahlbetrag im Monat
746,01 €
Große Witwenrente, 55 %
Witwenrente brutto
825,00 €
55 % von 1.500,00 €
Kürzung durch Einkommen
− 78,99 €
40 % von 197,47 € über dem Freibetrag
Anrechenbares Nettoeinkommen
1.320,00 €
pauschal 40 % Abzug vom Brutto
Freibetrag
1.122,53 €
1.122,53 € + 238,11 € je Kind
Sterbevierteljahr
1.500,00 €
volle Rente für 3 Monate, ohne Anrechnung
Rechtsgrundlage: §§ 46, 97 SGB VI und §§ 18a bis 18e SGB IV. Werte ab 1. Juli 2026: aktueller Rentenwert 42,52 €, Freibetrag 26,4 × Rentenwert = 1.122,53 € netto, je waisenrentenberechtigtem Kind + 238,11 €. Vom Einkommen über dem Freibetrag werden 40 % angerechnet; das Netto wird pauschal ermittelt (Arbeitsentgelt 40 %, gesetzliche Rente 14 % Abzug). Große Witwenrente 55 % (altes Recht 60 %), kleine 25 %. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf die Witwenrente sind nicht abgezogen. Stand 2026, ohne Gewähr.
Derzeit ohne Vermittlung oder Angebotsstrecke
Diese Seite dient aktuell nur der Orientierung. rechnerportal.net vermittelt derzeit keine Anbieter und gibt keine individuelle Empfehlung ab.
Mehr Infos baldDirekt zum Tool: Witwenrente-Rechner öffnen
Formel
Nehmen Sie 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. Ziehen Sie vom eigenen Bruttogehalt pauschal 40 Prozent ab, vergleichen Sie das Ergebnis mit dem Freibetrag und rechnen Sie 40 Prozent des Überschusses von der Witwenrente ab.
Zahlbetrag = Rente Verstorbener × 55 % − 40 % × (Brutto × 0,6 − Freibetrag)
- Freibetrag
- 1.122,53 Euro netto im Monat seit 1. Juli 2026, je Kind mit Waisenrente 238,11 Euro mehr
- Brutto × 0,6
- pauschal ermitteltes Netto aus Arbeitsentgelt nach § 18b SGB IV
Rechenbeispiel: 60 Jahre, 2.500 Euro Gehalt, Partnerrente 1.500 Euro
- 1
Rente des verstorbenen Partners im Monat
= 1.500 Euro
- 2
Große Witwenrente mit 55 Prozent vor Anrechnung
= 825 Euro
- 3
Eigenes Bruttogehalt abzüglich 40 Prozent Pauschale ergibt das anrechenbare Netto
= 1.500 Euro
- 4
Überschuss über den Freibetrag von 1.122,53 Euro
= 377,47 Euro
- 5
Davon 40 Prozent als Anrechnung
= 150,99 Euro
- 6
Monatlicher Zahlbetrag der Witwenrente
= 674,01 Euro
Trotz eines Gehalts von 2.500 Euro brutto bleiben gut vier Fünftel der Witwenrente erhalten. In den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat fließen im Sterbevierteljahr sogar die vollen 1.500 Euro ohne Anrechnung.
Typische Fehler
errorDas Nettogehalt laut Lohnabrechnung angesetzt
Die Rentenversicherung rechnet nicht mit Ihrer tatsächlichen Abrechnung, sondern zieht vom Bruttoarbeitsentgelt pauschal 40 Prozent ab. Wer das echte Netto einsetzt, landet je nach Steuerklasse über oder unter dem Wert, mit dem die Kasse tatsächlich rechnet.
errorDen Wechsel vom Gehalt in die eigene Rente übersehen
Sobald Sie selbst Altersrente beziehen, beträgt der Pauschalabzug nur noch 14 Prozent. Dasselbe Brutto führt dann zu einem höheren anrechenbaren Netto und damit zu einer spürbar größeren Kürzung der Witwenrente als während des Erwerbslebens.
errorDie Kürzung als Verlust der ganzen Rente gedeutet
Angerechnet werden nur 40 Prozent des Betrags über dem Freibetrag, nie das gesamte Einkommen. Jeder zusätzlich verdiente Euro oberhalb der Grenze senkt die Witwenrente also nur um 40 Cent, sodass Arbeit sich weiterhin lohnt.
Gehalt heute, eigene Rente morgen: warum die Kürzung später steigt
Solange Sie arbeiten, behandelt die Rentenversicherung Ihr Einkommen vergleichsweise großzügig. Vom Bruttogehalt zieht sie pauschal 40 Prozent ab, bevor sie mit dem Freibetrag vergleicht. Im Beispiel werden aus 2.500 Euro Gehalt 1.500 Euro anrechenbares Netto, die Kürzung liegt bei 150,99 Euro im Monat.
Mit dem Eintritt in die eigene Altersrente ändert sich die Pauschale. Für gesetzliche Renten gilt nur noch ein Abzug von 14 Prozent. Eine eigene Rente von ebenfalls 2.500 Euro brutto ergibt deshalb 2.150 Euro anrechenbares Netto. Die Anrechnung steigt auf 410,99 Euro, der Zahlbetrag der Witwenrente sinkt von 674,01 auf 414,01 Euro. Wer seinen Ruhestand plant, sollte diesen Sprung einkalkulieren, statt den heutigen Zahlbetrag einfach fortzuschreiben.
Umgekehrt zeigt der Rechner, wo die Anrechnung ganz entfällt. Bei 1.800 Euro Bruttogehalt liegt das pauschale Netto bei 1.080 Euro und damit unter dem Freibetrag. Die große Witwenrente von 825 Euro wird dann in voller Höhe gezahlt. Teilzeit knapp unterhalb dieser Schwelle kann also rechnerisch attraktiv wirken, kostet aber eigene Rentenpunkte.
Kleine Witwenrente, Kinder und der Blick auf Brutto und Netto
Jüngere Hinterbliebene ohne Kind im Haushalt erhalten nur die kleine Witwenrente mit 25 Prozent, im neuen Recht auf 24 Monate befristet. Aus 1.500 Euro Partnerrente werden 375 Euro, nach derselben Anrechnung von 150,99 Euro bleiben 224,01 Euro. Die Kürzung trifft die kleine Rente anteilig also viel härter.
Jedes Kind mit Waisenrente hebt den Freibetrag um 238,11 Euro. In der Beispielrechnung sinkt die Anrechnung dadurch auf 55,74 Euro. Die Waisenrente selbst wird dabei nicht auf die Witwenrente angerechnet.
Beachten Sie außerdem, dass der Zahlbetrag noch nicht Ihr Überweisungsbetrag ist. Von der Witwenrente gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, je nach Gesamteinkommen kann auch Einkommensteuer anfallen. Die Zahlen hier sind eine Orientierung auf dem Stand 2026 und ersetzen nicht den Bescheid oder eine Beratung bei der Rentenversicherung.