Wohnflächen-Rechner — Wohnfläche nach WoFlV schätzen
Der Wohnflächen-Rechner schätzt die anrechenbare Wohnfläche aus vollwertiger Grundfläche, Flächen unter Dachschrägen und Balkon oder Terrasse — angelehnt an die Wohnflächenverordnung.
Wohnfläche
60 m²
Davon Dachschräge (×0,5)
0 m²
Davon Balkon (×0,25)
0 m²
Vereinfachte Berechnung nach Wohnflächenverordnung (Flächen unter 1 m zählen nicht).
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Mehr Infos baldWie Wohnfläche gezählt wird
Volle Räume, Dachschrägen und Außenflächen zählen unterschiedlich. Der Rechner bildet die Faustregeln ab.
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Wohnflächenverordnung oder DIN 277
Die Wohnflächenverordnung gilt für Mietwohnungen und den geförderten Wohnungsbau und rechnet Schrägen und Balkone anteilig. Die DIN 277 ermittelt Grund- und Nutzflächen und rechnet voll.
Nach DIN 277 fällt die Fläche deutlich größer aus. Welche Norm gilt, sollte im Vertrag stehen — sonst ist bei Wohnraum die Wohnflächenverordnung maßgeblich.
Dachschrägen zählen nur teilweise
Flächen unter einem Meter Raumhöhe zählen gar nicht, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, ab zwei Metern voll.
Bei einer Dachgeschosswohnung kann das ein Drittel der Grundfläche ausmachen. Wer die geometrische Fläche als Wohnfläche ansetzt, kommt deutlich zu hoch heraus.
Balkone und Terrassen
In der Regel zu einem Viertel, bei besonders hochwertiger Ausführung bis zur Hälfte. Wintergärten zählen je nach Beheizung halb oder voll.
Ein 12-Quadratmeter-Balkon bringt damit meist drei Quadratmeter Wohnfläche. Inserate, die ihn voll einrechnen, überzeichnen die Fläche erheblich.
Was gar nicht zählt
Keller, Waschküche, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Garagen, Heizungsräume und nicht ausgebaute Dachböden zählen nicht zur Wohnfläche — auch wenn sie nutzbar sind.
Ein Hobbyraum im Keller mit Fenster und Heizung bleibt in der Regel außen vor, solange er baurechtlich kein Aufenthaltsraum ist.
Zehn Prozent Abweichung sind ein Mangel
Weicht die tatsächliche Fläche um mehr als zehn Prozent nach unten von der im Mietvertrag genannten ab, liegt nach ständiger Rechtsprechung ein Mangel vor. Eine Mietminderung ist dann möglich.
Da sich auch Betriebskosten und der Quadratmeterpreis auf diese Fläche beziehen, wirkt ein Fehler gleich mehrfach.
Nachmessen lohnt sich
Gemessen wird an der Wandoberfläche, Fußleisten bleiben unberücksichtigt. Türnischen, Fensternischen und Schornsteine unter 0,1 Quadratmetern werden nicht abgezogen.
Bei Dachgeschosswohnungen und verwinkelten Grundrissen weichen die Vertragsangaben besonders häufig ab. Ein Zollstock und eine Stunde Zeit können hier vierstellige Beträge bewegen.
Wohnfläche korrekt ermitteln
- 01 Flächen unter einem Meter Höhe zählen gar nicht zur Wohnfläche.
- 02 Balkon und Terrasse werden meist nur zu einem Viertel angerechnet.
- 03 Eine zu hoch angesetzte Wohnfläche kann die Miete oder Nebenkosten verfälschen.
Häufige Fragen zur Wohnflächenberechnung
Wie werden Dachschrägen gezählt? expand_more
Zählt der Balkon zur Wohnfläche? expand_more
Ist das rechtsverbindlich? expand_more
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